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Mitbestimmung bei Aussetzen der Kurzarbeit

S
Sauerländer
Aug 2020 bearbeitet

Hallo zusammen. Wir haben, wie leider ja viele andere auch, seit geraumer Zeit Kurzarbeit. In einer entsprechenden BV ist klar geregelt, in welcher Abteilung welche Stunden gearbeitet werden, und es ist auch in der BV verankert, das an Freitagen generell für alle Kurzarbeit ist, und der gesamte Betrieb geschlossen bleibt. Nun meint die BL, gegebenenfalls Freitags die Produktion laufen zu lassen, falls ein Kunde eilige Waren anliefert, und es würde reichen, den Mitarbeitern Mittwochs Bescheid zu sagen, da der Freitag ja schließlich kein Urlaub sei. Ich muss nach dazu sagen, das unsere Schichtpläne immer für den kompletten Monat ab dem 1. ausgehangen werden, und auf diesen Plänen natürlich auch für alle Mitarbeiter für Freitags Kurzarbeit eingetragen ist.

Da das alles in einer BV geregelt ist, unterliegt die Aussetzung der Kurzarbeit doch der Mitbestimmung nach §87 (1) Punkt 2, oder bin ich da jetzt so auf dem Holzweg? Wir sind natürlich froh, wenn weniger KA gemacht werden kann, gar keine Frage, aber es geht hier ums Prinzip...

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Community-Antworten (5)

K
Kjarrigan

11.08.2020 um 15:35 Uhr

Ja ihr seid in der Mitbestimmung. In meinen Augen ist die Ankündigungsfrist Mi für Fr etwas kurz - das solltet ihr verhandeln. Dafür, dass die Kurzarbeit generell Fr bestehen bleibt, sehe ich keine Begründung

Z
zuckertuete

11.08.2020 um 16:25 Uhr

Wir haben eine KA-Regelung wo eine generelle Ankündigungsfrist von 2 Tagen vereinbart ist. Eine Monatsplanung haben wir auch, aber jeder Mitarbeiter ist froh wenn er wieder arbeiten darf. Kurzfristiges Arbeiten von Heute auf Morgen ist bei uns nur mit Zustimmung des BR und des Mitarbeiters möglich.

S
seehas

11.08.2020 um 18:52 Uhr

Wenn in eurer KA Regelung eine Ankündigungsfrist von 2 Tagen vereinbart ist, dann hat der AG nur umgesetzt was vereinbart wurde. Nachdem die MA eher froh sind arbeiten zu dürfen würde ich da kein Fass aufmachen.

B
BRHamburg

12.08.2020 um 06:04 Uhr

Welche Regelung habt ihr den in eurer BV zur Kurzarbeit im Bezug auf die Ankündigung getroffen? Wenn dort nichts vereinbart ist dürfte es eine Schichtplan Änderung sein und die Ankündigung Frist für die gelten.

S
Sauerländer

12.08.2020 um 12:59 Uhr

Wir sind alle selbstverständlich froh darüber, wenn die Auftragslage es zulässt, die Kurzarbeit auszusetzen. Es ging mir halt generell ums Prinzip, das wir als BR übergangen werden, was ihr euch sicherlich auch nicht oft gefallen lassen würdet, und in dieser Hinsicht waren eure Antworten sehr hilfreich, herzlichen Dank...! :-)

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