Erstellt am 09.07.2015 um 22:05 Uhr von metallica
Es wird innerhalb der Liste nachgerückt bis diese erschöpft ist. Ausnahme ist eine eventuelle Minderheitenquote, diese wäre auch listenübergeifend einzuhalten.
Erstellt am 09.07.2015 um 23:33 Uhr von DerPeter
Dann wurde wahrscheinlich bei der Sitzung was falsch gemacht. Es wurden wohl die falschen Ersatzmitglieder geladen.
Bei dieser Sitzung wurde auch ein Beschluss über eine Festeinsellung beschlossen.
Der Kollege, hat mittlerweile sein unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben. Ist dieser Beschluss ungültig? Und kann das für den Kollegen gefährlich werden, der den Festvertrag unterschrieben hat?
Erstellt am 10.07.2015 um 08:41 Uhr von Dezibel
Euer eventuell ungültiger Beschluss bedeutet doch nicht, dass das Gegenteil daraus wird. Es gibt eben dann keine Reaktion des BR und der Kollege hat einen Vertrag mit dem AG, nicht mit dem BR.