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Urlaubsanspruch im 2. Halbjahr

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MartinK
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle, ich habe eine Frage zu Urlaubsanspruch trotz Krankheit und Anspruch auf Urlaubsgeld trotz Krankheit, wenn der Kollege danach wiederkommt und das Arbeitsverhältnis kündigt.

Im Vertrag steht bei allen Mitarbeitern folgender Passus: "Der Urlaubsanspruch richtet sich grundsätzlich nach dem Bundesurlaubsgesetz. Mit dem Mitarbeiter werden 30 Arbeitstage bei einer 5-Tage Woche vereinbart. Sofern das Arbeitsverhältnis nicht während eines vollen Kalenderjahres besteht, wird der Urlaubsanspruch anteilig für den Zeitraum angerechnet, den der Mitarbeiter tatsächlich während des Kalenderjahres tätig war."

Der Mitarbeiter ist seit Anfang Januar arbeitsunfähig erkrankt und bezieht zur Zeit Krankengeld. In 2016 war er noch gar nicht arbeiten. Wenn er zurückkommt und kündigt, und im 2. Halbjahr aus dem Unternehmen ausscheidet, hat er dann Anspurch auf die im Arbeitsvertrag genannten 30 Tage Urlaub oder auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch (20 Tage). Hat er weiterhin Anspruch auf Urlaubsgeld für die gesetzlichen Tage oder für komplett 30 Tage?

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Community-Antworten (11)

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gironimo

16.03.2016 um 13:57 Uhr

Da der Vertrag besser ist, als das Gesetz, gilt der Vertrag. Also 30 Tage im Jahr. Und auch während der Krankheit besteht das Arbeitsverhältnis.

Wenn er vor dem 31.12. ausscheidet besteht natürlich anteiliger Urlaubsanspruch.

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celestro

16.03.2016 um 14:11 Uhr

"Wenn er vor dem 31.12. ausscheidet besteht natürlich anteiliger Urlaubsanspruch."

Geht er in der zweiten Jahreshälfte, dann hat er selbst am 02.07. Anspruch auf den VOLLEN Urlaub. Nicht nur anteilig ...

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MartinK

16.03.2016 um 14:59 Uhr

Hallo gironimo und celestro, danke für die Infos. Ist damit gemeint, bei Ausscheiden ab 1.8. gibt es einen Anspruch auf diese 30 Tage Urlaub, die im Vertrag stehen? Und auch Urlaubsgeld für 30 Tage?

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rolfo

16.03.2016 um 15:25 Uhr

Wenn der Mitarbeiter in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, hier also 1.8. steht ihm der volle tarifliche und gesetzliche Urlaub zu, außer der Tarifvertrag würde hier was anderes bestimmen. Beim zusätzlichen Urlaubsgeld kann das allerdings anders sein, hier musst du nach der tariflichen Regelung gucken

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MartinK

16.03.2016 um 15:32 Uhr

Wir haben leider keinen Tarifvertrag. Im Arbeitsvertrag stehen eben diese 30 Tage Urlaub und es gibt auch einen Passus zum Urlaubsgeld:

"Mitarbeiter, die am 1.12. im ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, erhalten eine Weihnachtssonderzahlung sowie ein Urlaubsgeld in Anlehnung an die Regelung des Manteltarifvertrages in seiner jeweils gültigen Fassung."

P
Pjöööng

16.03.2016 um 16:18 Uhr

Eine klare Formulierung ist etwas anderes. Man kann den Text aber dahingehend auslegen, dass der Arbeitgeber im Jahr des Ausscheidens bei Ausscheiden im zweiten Halbjahr nur anteiligen Urlaub gewähren wird, mindestens aber 20 Tage (bei einer 5 Tage Woche).

Für das Urlaubsgeld habe ich den Eindruck, dass die Regelung unzulässig sein könnte.

M
MartinK

16.03.2016 um 16:29 Uhr

@ Pjöööng, kannst Du das bitte genauer sagen, was mit "unzulässig" gemeint ist?

P
Pjöööng

16.03.2016 um 16:48 Uhr

Eine Sonderzahlung mit der die Betriebstreue honoriert werden soll, kann cih durchaus davon abhängig machen, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt noch ungekündigt besteht.

Bei einem Urlaubsgeld, welches ja dem AN helfen soll, sich Urlaubswünsche zu erfüllen, halte ich es für bedenklich, wenn sich erst am Ende des Jahres entscheidet, ob es zu gewähren ist.

M
MartinK

16.03.2016 um 17:00 Uhr

Ja, das hab ich verstanden. Vielen Dank an alle.

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MartinK

16.03.2016 um 17:14 Uhr

Nochmal ich. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

(1) "Mitarbeiter, die am 1.12. im ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, erhalten eine Weihnachtssonderzahlung sowie ein Urlaubsgeld in Anlehnung an die Regelung des Manteltarifvertrages in seiner jeweils gültigen Fassung."

und unter (3)" Die Weihnachtssonderzahlung und Urlaubsvergütung werden, sofern das Angestelltenverhältnis nicht während eines vollen Kalenderjahres bestanden hat, anteilig für den Zeitraum ausbezahlt, in dem der Mitarbeiter auch tatsächlich während des Kalenderjahres im Unternehmen tätig war"

Das verwirrt mich gelinde gesagt etwas. Man bekommt das also, wenn man am 1.12. noch in ungekündigtem Verhältnis steht. Leute, die am 1.6. angefangen haben, erhalten somit anteilig Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Leute, die zum 1.8. kündigen, kriegen nix? Oder kriegen auch Weihnachtsgeld anteilig?

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Pjöööng

16.03.2016 um 17:42 Uhr

Die Regelung sagt wohl aus, dass die die im Laufe des Jahres gekommen sind nur anteilig bekommen und wer am 01.12. schon gekündigt hat, oder wurde nix bekommt.

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