Hallo an alle,
ich habe eine Frage zu Urlaubsanspruch trotz Krankheit und Anspruch auf Urlaubsgeld trotz Krankheit, wenn der Kollege danach wiederkommt und das Arbeitsverhältnis kündigt.

Im Vertrag steht bei allen Mitarbeitern folgender Passus:
"Der Urlaubsanspruch richtet sich grundsätzlich nach dem Bundesurlaubsgesetz. Mit dem Mitarbeiter werden 30 Arbeitstage bei einer 5-Tage Woche vereinbart. Sofern das Arbeitsverhältnis nicht während eines vollen Kalenderjahres besteht, wird der Urlaubsanspruch anteilig für den Zeitraum angerechnet, den der Mitarbeiter tatsächlich während des Kalenderjahres tätig war."

Der Mitarbeiter ist seit Anfang Januar arbeitsunfähig erkrankt und bezieht zur Zeit Krankengeld. In 2016 war er noch gar nicht arbeiten.
Wenn er zurückkommt und kündigt, und im 2. Halbjahr aus dem Unternehmen ausscheidet, hat er dann Anspurch auf die im Arbeitsvertrag genannten 30 Tage Urlaub oder auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch (20 Tage). Hat er weiterhin Anspruch auf Urlaubsgeld für die gesetzlichen Tage oder für komplett 30 Tage?