Erstellt am 26.05.2006 um 11:38 Uhr von Rollie
Der Betriebsrat erkundigt sich beim AG zuerst mal nach dem Grund. Der AG wird ihm diesen sicher besser erläutern können, als die Forenteilnehmer :-)
Erstellt am 26.05.2006 um 11:46 Uhr von Marko
Der AG wurde durch ehemalige MA betrogen. Urlaub genommen, gekündigt. Der AG hat kein Recht den schon genommenen Urlaub zu verechnen. So die Begründung.
Erstellt am 26.05.2006 um 13:31 Uhr von sh_9260
1. AG auf BUrlG §4 aufmerksam machen.
§ 4 Wartezeit
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
2. Mitbestimmungspflicht BetrVG §87(1)5
Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird;
Erstellt am 26.05.2006 um 14:07 Uhr von Rollie
@sh_9260
ich denke mal, Marko meinte damit, ein AN nimmt z.B. im März 30 Tage Urlaub und kündigt dann im Mai. Der AG bekommt einen dicken Hals, weil er nichts dagegen machen kann.
Erstellt am 26.05.2006 um 14:39 Uhr von Kölner
Dieser AG sollte sich mal seine AV's ansehen, dann die GewO und auch noch das BUrlG. Ich kann hier wahrlich keinen Betrug des AG sehen...
Erstellt am 26.05.2006 um 14:55 Uhr von Marko
Mir geht es hier nicht um den "Betrug" der ausgeschiedenen AN.
Heute gegen 13 Uhr hatte ich ein Telefongespräch mit dem AG. ( zwei Geschäftsführer)
Mir wurde unmissverständlich mitgteilt, dass man über diese Thema nicht diskutiert.
Also sehe ich mich in der Pflicht folgende Schritte einzuleiten. BR-beschluss nach §33 BetrVG, Errichtung einer Einigungsstelle nach § 76 BetrVG. Oder?
Erstellt am 26.05.2006 um 15:19 Uhr von sh_9260
@Rollie
Der AG kann nen dicken Hals haben wie er will,
Trotzdem kann er nicht allen andern AN den Urlaubsanspruch monatlich einteilen.
Jeder der länger als 6 Monate beschäftigt ist, kann schon im Januar die ganzen 24 Urlaubstage beanspruchen, wenn keine betrieblichen Belange dagegen sprechen.
@Marko
Wenn dein AG sich nicht auf die Mitbestimmungsrechte §87 einlassen will, wirst du das (Einigungsstelle) wohl tun müssen.