Urlaubsanspruch pro Monat 2 Tage - Wie kann der BR dagegen vorgehen?
Unser AG teilt neuerdings den Urlaub ein, pro Monat 2 Tage Urlaunsanspruch. Ich weiss, dass es nach dem Bundesurlaubsgesetzt nicht erlaubt ist. Die MA sind alle länger als 1 Jahr im Betrieb. Wie kann der BR dagegen vorgehen?
Community-Antworten (7)
26.05.2006 um 13:38 Uhr
Der Betriebsrat erkundigt sich beim AG zuerst mal nach dem Grund. Der AG wird ihm diesen sicher besser erläutern können, als die Forenteilnehmer :-)
26.05.2006 um 13:46 Uhr
Der AG wurde durch ehemalige MA betrogen. Urlaub genommen, gekündigt. Der AG hat kein Recht den schon genommenen Urlaub zu verechnen. So die Begründung.
26.05.2006 um 15:31 Uhr
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AG auf BUrlG §4 aufmerksam machen. § 4 Wartezeit Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
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Mitbestimmungspflicht BetrVG §87(1)5 Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird;
26.05.2006 um 16:07 Uhr
@sh_9260
ich denke mal, Marko meinte damit, ein AN nimmt z.B. im März 30 Tage Urlaub und kündigt dann im Mai. Der AG bekommt einen dicken Hals, weil er nichts dagegen machen kann.
26.05.2006 um 16:39 Uhr
Dieser AG sollte sich mal seine AV's ansehen, dann die GewO und auch noch das BUrlG. Ich kann hier wahrlich keinen Betrug des AG sehen...
26.05.2006 um 16:55 Uhr
Mir geht es hier nicht um den "Betrug" der ausgeschiedenen AN.
Heute gegen 13 Uhr hatte ich ein Telefongespräch mit dem AG. ( zwei Geschäftsführer)
Mir wurde unmissverständlich mitgteilt, dass man über diese Thema nicht diskutiert.
Also sehe ich mich in der Pflicht folgende Schritte einzuleiten. BR-beschluss nach §33 BetrVG, Errichtung einer Einigungsstelle nach § 76 BetrVG. Oder?
26.05.2006 um 17:19 Uhr
@Rollie Der AG kann nen dicken Hals haben wie er will, Trotzdem kann er nicht allen andern AN den Urlaubsanspruch monatlich einteilen.
Jeder der länger als 6 Monate beschäftigt ist, kann schon im Januar die ganzen 24 Urlaubstage beanspruchen, wenn keine betrieblichen Belange dagegen sprechen.
@Marko Wenn dein AG sich nicht auf die Mitbestimmungsrechte §87 einlassen will, wirst du das (Einigungsstelle) wohl tun müssen.
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