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Urlaubsanspruch 2 - Wieviel Jahresurlaub ist gesetzlich festgeschrieben?

R
rika
Jan 2018 bearbeitet

hallo, schon wieder streß bei uns.die Situation ist so bei uns ist Anlagenstillstand da unser vertragspartner an den wir liefern unser Ausgangsmaterial nimmt da dort ein Maschienenausfall mehr Kosten hat als unsere Firma (Tochterfirme über ein paar Ecken) Nun will die Geschäftsführung und Personalabteilung mit uns BR eine Betriebsvereinbarung schließen um vom Jahresurlaub ein paar Tage für die Firma zu nehmen da sie sagen es gibt keine Gesetze und Urteile wo drinn steht das der AG dem AN AV Tage als Urlaubstage anweisen kann . Wieviel Jahresurlaub ist gesetzlich festgeschrieben falls es soetwas gibt. Wie weit kann der AG anweisen bei AV die Tage am Samstag nachzuarbeiten wenn es keine Betriebsvereinbarung dazu gibt????? Rika

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Community-Antworten (4)

N
Northsman

10.08.2007 um 09:46 Uhr

  1. Satzzeichen währen nicht schlecht.

  2. Urlaubsgesetz wenn keine Tarifbindung besteht 24 Werktage ( Samstag gehört dazu )

  3. Ohne BV kann der Ag gar nichts machen was den Urlaub betrifft.

  4. Was die Nacharbeitung anbelangt muss bei Veränderung oder Verlegung der betriebsüblichen Arbeitszeiten, auch der BR gefragt werden.

FB
Frank B

10.08.2007 um 11:59 Uhr

Ein Blick ins BUrlG sollte es wert sein!

Der Urlaub ist vom Arbeitnehmer zu beantragen! Das BAG hat entschieden, das der AG einen gewissen Teil mit dem BR vereinbaren und festlegen kann.

Urlaub dient der Erholung und nicht zum Ausgleich unternehmerischen Risikos!!!

P
pirat

10.08.2007 um 12:18 Uhr

"rika"

Existiert ein Betriebsrat, so kann der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat Betriebsferien festlegen. Gemäß § 87 Abs. 1 Ziffer 5 BetrVG hat der Betriebsrat bei der Aufstellung von Urlaubsgrundsätzen mitzubestimmen. Ob es Betriebsferien gibt und wie lange sie dauern, stellt einen Urlaubsgrundsatz dar, so dass Betriebsrat und Arbeitgeber zwingend bestimmen können, wann es Betriebsferien gibt. In diesem Fall müssen alle Arbeitnehmer während dieser Zeit Urlaub nehmen.

K
kandesbutzler

20.08.2007 um 19:10 Uhr

korrektur 24 Tage bei 6 Tage Woche 20 Tage bei 5 Tage Woche

siehe auszug BUrlG :

§ 3 Dauer des Urlaubs

(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Hinweise:

Der sog. „gesetzliche Mindesturlaub" beträgt er jährlich mindestens 24 Werktage. Das Bundesurlaubsgesetz geht noch von einer 6-Tage-Woche (Montag bis Samstag) aus.

Ausgehend von einer gegenwärtig üblichen 5-Tage-Woche ergibt sich ein Urlaubsanspruch von 24 Tagen / 6 Tage * 5 Tage = 20 Arbeitstage. Dies ergibt einen Mindesturlaub von vier Wochen für jeden Arbeitnehmer, weil § 3 II Bundesurlaubsgesetz feststllt, dass als Werktage alle Kalendertage gelten, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Dies bedeutet, dass bei 24 Tagen der Samstag jeweils mitgezählt wird. Im Ergebnis also jeder Arbeitnehmer einen Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen.

Für Teilzeitbeschäftigte gilt Folgendes: Ist er nur an 3 Tagen in der Woche beschäftigt ist, ergibt sich ein Urlaubsanspruch von 12 Arbeitstagen (24 Tage / 6 Tage * 3 Tage).

Besonderheiten gelten für z.B. für Jugendliche oder Schwerbehinderte.

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