Guten Morgen,

wir haben in unserem Unternehmen "Standart" Arbeitsverträge. Diese wurden geändert - ohne Info an den BR..

Nun habe ich gelesen, dass mittlerweile in diesen Av geregelt ist, dass die MA ihre AU Bescheinigung bereits spät. am nächsten Werktag abzugeben haben.
Unser Unternehmen hat deutschlandweit knapp 200 Filialen. Die Krankenscheine müssen aber an unseren Hauptsitz versandt werden.

Ich frage mich, wie das ganze handlebar sein soll? Ggf. ist es dem MA nicht immer Möglich im Falle einer Krankheit noch am selben Tag bis Mittag (!) bei der Post zu sein, damit die AU Bescheinigung pünktlichst am nächsten Werktag da ist?

Ich weiss, dass der Arbeitgeber diese Bescheinigung früher als die angenommen 3 Tage verlangen kann aber das muss doch auch realisierbar sein?

Gibt es da nicht irgendein Schlupfloch auf das wir uns beziehen können und ist die Änderung der Arbeitsverträge überhaupt ohne BR richtig?