Hallo,
unsere GF will, dass pauschal von allen MA ab dem 1. Tag einer Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss.

Der AG ist zwar nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz berechtigt, die Vorlage des Attestes früher zu verlangen, aber wir als BR sind der Auffassung, dass diese Verkürzung sich nur auf den Tag des Arztbesuches beziehen kann, da ja das Gesetz erst ab dem 3. Kalendertag ein ärztliches Attest vorsieht, das dann am 4. Tag der Krankheit vorzulegen ist.

Irren wir hier? Wer hat hierzu Erfahrungen?

Danke im Voraus für Antworten.