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Verkürzung der Fristen zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

K
Kluse
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unsere GF will, dass pauschal von allen MA ab dem 1. Tag einer Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss.

Der AG ist zwar nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz berechtigt, die Vorlage des Attestes früher zu verlangen, aber wir als BR sind der Auffassung, dass diese Verkürzung sich nur auf den Tag des Arztbesuches beziehen kann, da ja das Gesetz erst ab dem 3. Kalendertag ein ärztliches Attest vorsieht, das dann am 4. Tag der Krankheit vorzulegen ist.

Irren wir hier? Wer hat hierzu Erfahrungen?

Danke im Voraus für Antworten.

5.02007

Community-Antworten (7)

B
BMW

25.08.2005 um 22:38 Uhr

Hallo Schau doch mal in eurem MTV nach was da gregelt ist .denn jeder MTV ist anders !Wenn ihr was regeln wollt in der Sache dann müßtet ihr eine andre vormulierung finden denn wenn diese vormulierung benutzen solltest dann würde das heißen die Krankmeldung auch am Wochenende dem AG vorzuliegen hat.

K
Kölner

25.08.2005 um 22:54 Uhr

Grundsätzlich kann ich aber von einzelnen AN vom ersten Tag an eine AU verlangen - wenn nötig. Da helfen dann auch keine TV's....

Ansonsten stimme ich aber "BMW" (was ist das eigentlich für ein Kürzel?) zu: Ein aktuelles Urteil: 5 AZR 112/02 BAG

O
otto

25.08.2005 um 23:31 Uhr

Guten Abend Kluse! Das Gesetz (!) ist hier eindeutig für den Arbeitgeber. Es sieht vor, daß jeder Arbeitnehmer sich ab seinem ersten Krankheitstag eine AU beschaffen muß. Er muß sie allerdings erst bis zum dritten Krankheitstag dem Arbeitgeber vorlegen. Euer Tarifvertrag mag anderes regeln. Den kenne ich aber nicht. Gruß otto

W
Werner

26.08.2005 um 08:38 Uhr

Guten Morgen, man könnte denken das sich die Sache auf die Beweispflicht für die Lohnfortzahlung bezieht. Auch in unserem Unternehmen wird es so gehandhabt. Allerdings muß die AU erst am 3ten Tag vorliegen.

V
viktor

26.08.2005 um 10:33 Uhr

Um auf Kluse zurückzukommen - im Prinzip habt Ihr recht. Das Gesetz wurde ja vor ein paar Jahren (Kohl-aera) geändert. Davor musste die Bescheinigung am 3. Tag da sein, jetzt erst nach dem 3. Tag also am 4.

Allerdings hat sich das nie so richtig herumgesprochen und außerdem können betriebliche Regelungen auch so lauten, dass man die alte Regelung beibehält und am 3. Tag der Schein da sein muss.

Ferner kann der AG auch verlangen, dass die Bescheinigung vorher also z.B. am 1. Tag vorgelegt werden muß. Er darf dies aber nicht für eine laufende Erkrankung verlangen sondern immer nur für künftige Erkrankungen. So gesehen kann niemand in die Notlage geraten, eine Bescheinigung nachträglich beim Arzt besorgen zu müssen.

B
BMW

27.08.2005 um 20:08 Uhr

Hallo Kölner Das kürzel steht für >>Manteltarifvertrag<< was du benutzt >> TV << steht für Tarifvertrag Gruß BMW

K
Kölner

27.08.2005 um 20:53 Uhr

Danke, danke "BMW"... ...boah, da bin ich Dir aber sehr dankbar für Deine Erläuterung! Da habe ich ja voll was übersehen. Entschuldigt bitte alle. Da bin ich echt reingefallen und meine Antwort hätte ich ganz sicher ganz anders verfasst. Das war so dumm von mir. Nochmals Entschuldigung und ein ehrwürdiges Danke an "BMW".

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