Unser AG verlangt bei Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die gesetzichen Fristen einzuhalten (§ 5 EntgFG (Entgeltfortzahlungsgesetz)). In unserem tarifvertrag stehen für die AN bessere Fristen.

Kann sich AG darauf berufen, dass das Gesetz sagt: "Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen." hebelt dieser Passus tatsächlich den Tarifvertrag aus???

Welche Handlungsmöglichkeiten hat der BR oder der AN, wenn er den Krankenschein nach der Tariflichen regelung einreicht, bzw, mit welchen Konsequenzen muss er rechnen?

Sorry, wenn ich es so knapp halte, ich hoffe die Informationen reichen aus ....

Wäre sehr dankbar, wenn jemand Urteile oder ähnliches dazu hätte.