leidiges Thema Krankheit und AU. Bei uns (Callcenter) wurde vor längerem vom AG eingeführt, schon am ersten Tag einer Krankheit eine AU vorlegen zu müssen. Trotzdem blieb es Usus (seitens der Teamleiter), eine Schicht rauszunehmen, wenn man z.B. heiser ist und nur einen Tag nicht arbeiten kann und dies telefonisch mitteilt. Dafür gab man eher selten eine AU ab. Wie gesagt, es wurde von der Persoabteilung stillschweigend so hingenommen.
Nun war gerade eine Kollegin im BR-Büro, die dies vor 3 Monaten auch so gehandhabt hatte (wir sprechen hier vom SEPTEMBER!). Gestern wurde sie von der Persoabteilung angesprochen, daß sie die fehlenden AUs vorlegen muß. Sie war aber an diesen Tagen nicht beim Arzt (es handelt sich hier um immer nur einen Tag im September, Okt. und Nov.).
Ich hatte mal gelesen, daß der AG dies nicht rückwirkend verlangen kann, wenn bisher die Regelung galt, daß am 4. Tag die AU vorliegen muß. Wie ist es aber nun hier? Es gab zwar offiziell eine Regelung, inoffiziell aber eine andere Handhabung. Kann der AG nach 3 Monaten noch eine AU verlangen?
Einen schönen Nikolaus weiterhin wünscht Paula
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