Erstellt am 01.02.2015 um 14:31 Uhr von Hoppel
@ Insulaner
"Dürfen wir diese (monatlich als Übersicht oder immer nach Eingang in der Personalabteilung) einfordern? "
Auf diese Info habt Ihr erstens überhaupt KEINEN Anspruch!!! Und zweitens wäre diese Info völlig ungeeignet, irgendwelche Rückschlüsse auf die Arbeitsumgebung ziehen zu können!
"Dann liegt es ja bei uns zu prüfen, ob diese Krankheiten durch die Arbeit verursacht wurden. (z.B. Zugluft durch undichte Fenster, Chemiegerüche, unzureichender Lärmschutz ...)"
Es wäre mir vollkommen neu, dass AN neuerdings verpflichtet sind, dem AG mit der AU auch die Erkrankung mitteilen zu müssen ...
AU Daten allein bringen Euch keinen Millimeter weiter. Weiter hilft ein BETRIEBLICHER GESUNDHEITSBERICHT > einfach mal googlen!
Erstellt am 01.02.2015 um 15:55 Uhr von gironimo
Und auch mal die Gefahrenanalyse und die dazugehörende Dokumentation (§§ 5+6 ArbSchG) anschauen. Gibt es die nicht, habt Ihr was zu tun (Mitbestimmung bei der Art der Durchführung im Betrieb)
Erstellt am 02.02.2015 um 06:44 Uhr von Nubbel
hoppel, wie berechnet bei euch der br ob die sechswochenfrist fürs bem eingehalten wird? wenn der arbeitgeber eine krankenstatistik führt, hat auch der br einen anspruch auf diese daten
Erstellt am 02.02.2015 um 07:14 Uhr von Hoppel
@ Nubbel
Seit wann hat der BR zu BERECHNEN, ob ein(e) KollegIn innerhalb eines Jahres mehr als 6 Wochen AU war???
Eine Krankenstatistik kann z.B. so aussehen:
Abteilung A: Krankenstand: 7 % , AU innerhalb eines Jahres mehr als 6 Wochen: 0
Abteilung B: Krankenstand: 12 %, AU innerhalb eines Jahres mehr als 6 Wochen: 2
Abteilung C: Krankenstand: 4 %, AU innerhalb eines Jahres mehr als 6 Wochen: 1
...
Erstellt am 02.02.2015 um 09:54 Uhr von paula
@Insulaner
als MA würde ich einen BR abwählen, der versucht sich die AU zu beschaffen!
Macht Euch lieber Gedanken zu BEM, GFB und Gesundheitsmanagement wenn ihr was für die Kollegen unternehmen wollt
Erstellt am 02.02.2015 um 10:35 Uhr von Pjöööng
Paula,
Dir sollte bekannt sein, dass man einen BR nicht abwählen kann.
Generell habe ich mit diesen Ansinnene die unter dem Motto "Lassen wir uns das mal geben, dann scheun wir hinein und dann kann es ja sein, dass ..." Manche Betriebsräte entwickeln dabei eine Datensammelwut für die sie ihren Arbeitgeber vor Gericht zerren würden. Und die Frage, wie man die Daten auszuwerten gedenkt und welche legitimen Schlüsse man daraus ziehen kann ist in der Regel nicht bis zu Ende gedacht. Geschweige denn dass sich diese Betriebsräte darüber Gedanken machen, was statistisch signifikant ist. Und letztlich bleibt die Frage: "Was kann der Abteilungsleiter dafür, dass seine Mitarbeiter alle Ski fahren?"
Sinnvoller erscheint mir, im Rahmen des BEM Verfahren mit dem Arbeitgeber eine Frühwarnliste zu vereinbaren aus der hervorgeht wie viele AN in den letzten 12 Monaten 1 Woche, wieviele 2 Wochen usw. arbeitsunfähig waren. Dann kann man mit dem Arbeitgeber gemeinsam drüber schauen udn miteinander reden.
Erstellt am 02.02.2015 um 19:02 Uhr von paula
mit abwählen meinte ich die nächste Wahl. Sorry wenn das nicht so rüber kam. Aber als AN ist das für mich ein "no go" beim BR. Den geht das erst mal einen feuchten .... an