Erstellt am 11.04.2015 um 22:52 Uhr von Kölner
Ihr müsst nicht in jedem fall einen pausenraum haben.
Erstellt am 11.04.2015 um 23:18 Uhr von Moreno
Aber wenn ihr einen bekommt wären 10 Sitzplätze ja schon mal nicht so schlecht ;-)
Erstellt am 12.04.2015 um 08:19 Uhr von Paddy
Es müsste doch etwas darüber in der Arbeitsstättenverordnung zu finden sein.
Erstellt am 12.04.2015 um 08:20 Uhr von Snooker
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?lid=DE&did=6338
Erstellt am 12.04.2015 um 09:16 Uhr von gironimo
Im Zuge der Mitbestimmung des § 87 BetrVG würde ich gegenüber dem AG darauf bestehen, dass so viele Plätze vorhanden sind, wie realistischer Weise AN gleichzeitig Pause machen könnten.
Ansonsten siehe auch ASR A4.2 (Arbeitsstättenrichtlinie; dort 4.1 (9)