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Pausenraum Planung

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bschwarz
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag

Uns als Betriebsrat wurde die Aufgabe gestellt für eine Umbaumaßnahme der Firma den Pausen und Aufenthaltsraum und Mitarbeiter WC / Dusche zu planen. Ist dies unsere Aufgabe, müssen wir der Geschäftsführung wirklich mitteilen wie der Raum auszusehen hat?

Wenn ja wo finde ich konkrete Aussagen zur Größe, Fenster, Beleuchtung und Inventar

Danke

1.10602

Community-Antworten (2)

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pfeilenbogen

14.09.2010 um 17:05 Uhr

Nein! Die Aufgaben des BR findet man im BetrVG z.B. § 80.

Hier liegt die Zuständigkeit eindeutig beim AG

Schlagt dem AG doch einmal vor "echte Mamorbecken usw. und vergoldete Wasserhähne" dann dürfte der AG sehr schnell von seinem Wunsch Abstand nehmen :-)

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Petrus

15.09.2010 um 11:34 Uhr

Ihr müsst nicht planen, sondern nur kontrollieren, ob Cheffe richtig geplant hat. Hinweise dazu gibt es in der Arbeitsstättenverordnung nebst Anhängen und Arbeitsschutzrichtlinien (ASR) sowie in diversen Unterlagen der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Google soll helfen. Einschlägig dürften hier u.a. ASR 34, ASR 35, ASR 37, ASR38 sein

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