Erstellt am 14.09.2010 um 15:05 Uhr von pfeilenbogen
Nein! Die Aufgaben des BR findet man im BetrVG z.B. § 80.
Hier liegt die Zuständigkeit eindeutig beim AG
Schlagt dem AG doch einmal vor "echte Mamorbecken usw. und vergoldete Wasserhähne" dann dürfte der AG sehr schnell von seinem Wunsch Abstand nehmen :-)
Erstellt am 15.09.2010 um 09:34 Uhr von petrus
Ihr müsst nicht planen, sondern nur kontrollieren, ob Cheffe richtig geplant hat.
Hinweise dazu gibt es in der Arbeitsstättenverordnung nebst Anhängen und Arbeitsschutzrichtlinien (ASR) sowie in diversen Unterlagen der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Google soll helfen.
Einschlägig dürften hier u.a. ASR 34, ASR 35, ASR 37, ASR38 sein