Hallo liebes Forum,
ich habe mal wieder eine recht spezielle Sachlage. Eines unserer Betriebsratsmitglieder im Außendienst darf zur Zeit keine Autobahn fahren. Er verfügt über einen Firmenwagen und möchte gerne zur Sitzung kommen. Nun will der AG keine Zugfahrt hierfür übernehmen sondern eben die Fahrt mit dem Firmenfahrzeug Übernachtung etc. ist ok. Seiner Meinung nach kann das BR-Mitglied die Landstraße nutzen, oder ist eben für die Sitzung krank und es ist ein Ersatzmitglied zu laden. Frage an Euch: Kann ich die Kostenübernahme für die Zugfahrt durchdrücken oder ist das Mitglied verhindert, weil es eben im Moment die Autofahrt zum Ort der Sitzung zur Zeit nicht verkraftet. Ein Attest liegt vor, allerdings ein paar Wochen alt und mit zeitangabe "zur Zeit".
Danke für alle Antworten