Erstellt am 27.02.2016 um 15:17 Uhr von gironimo
Für die Sitzung krank geht schon mal gar nicht.
Wenn der AG es will und der Kollege sein Amt ernst nimmt, nimmt er eben die Landstrasse und übernachtet. Es ist ja die Zeit und die Kosten des Arbeitgebers. Natürlich muss dann auch der finanzielle Ausgleich (Prämien für AD-Tätigkeit, Soll-Zahlerfüllung usw.) anders berechnet werden. Dem Kollegen dürfen ja keine Nachteile entstehen.
Erstellt am 27.02.2016 um 15:37 Uhr von antonia
naja, ein Attest liegt ja vor, also schon irgendwie krank. Landstraße dauert pro weg ca. 3 Stunden mehr und ist sicher auch nicht weniger stressig. Ich hab noch ein wenig im Netz gesucht. Da habe ich nur gefunden das der AG die firmenüblichen Kosten übernehmen muss. Das wäre dann der Firmenwagen (also keine Kosten) und die anfallende Arbeitszeit incl. Provisionsausgleich + Übernachtung. Sollte das Mitglied nicht kommen stellt sich für mich dann zusätzlich die Frage ob ich ein Ersatzmitglied laden muss...ein Attest liegt ja vor, krankgeschrieben ist er aber eben nicht. Einfach ist echt anders.
Erstellt am 27.02.2016 um 15:59 Uhr von gironimo
Wenn Krank, dann aber sowohl für BR als auch AD-Tätigkeit. Besser wärte dann der Kollege meldet sich AU. Sonst neige ich dazu - kein Ersatzmitglied; wobei man das Attest genauer betrachten müsste.
Erstellt am 27.02.2016 um 17:21 Uhr von Hoppel
@ antonia
Wenn das BRM glaubhaft versichert, derzeit aus offensichtlich krankheitsbedingten Gründen nicht in der Lage zu sein per PKW, zur Sitzung anreisen zu können, sollte das einem BRV als Angabe reichen! Und wenn sich der AG weigert, andere Reisemittel zuzulassen, sollte man´s gut sein lassen.
Mal ganz abgesehen davon, dass ich dem AG nicht ganz abnehme, dass er das BRM ohne Hintergedanken 3 Stunden über Landstraße anreisen lassen möchte und als Gutmensch auch noch eine Übernachtung zahlt!
Wenn der BRV entscheidet, dass er kein Ersatzmitglied laden darf, dann findet die Sitzung halt ohne Ersatzmitglied statt.
Und wenn der BRV entscheidet, ein E-BRM zu laden, ist das ebenfalls nicht tragisch! Der AG hat doch bereits signalisiert, dass er mit der Ladung eines E-BRM einverstanden ist. Dann ist wohl kaum damit zu rechnen, dass der AG einen, in dieser Sitzung gefassten BR-Beschluss aufgrund eines Ladungsmangels vor´s Arbeitsgericht bringt.
Aber die hier vertretene Meinung, dass der "BR" das vorhandene Attest dann erstmal genauer betrachten sollte, ist zumindest für mich tutti kompletti daneben ...
Letzteres gilt übrigens auch für @ gironimos Tüte "Moralin" >>> "wenn der Kollege sein Amt ernst nimmt [...]" und das auch noch im Zusammenhang mit "Wenn der AG es will [...]"
Was einen etwaigen Provisionsausgleich etc. betrifft, müsste man übrigens erstmal nachweisen können, dass man durch diesen BR bedingten Ausfallstag tatsächliche Einbußen hat! In der Praxis wird man das nur sehr selten belegen können!
Erstellt am 27.02.2016 um 21:59 Uhr von Hartmut
Ist es dem BRM zuzumuten, statt 2 Stunden über die Autobahn über 5 Stunden auf der Landstraße zu hängen? Oder kann er dadurch seiner Arbeit im BR nicht mehr ungestört nachgehen, wenn er dann irgendwann völlig entnervt eintrifft - was aber der Fall sein muss? Ich weiß es nicht. Für mich ist das einer jener Grenzfälle, bei denen ich als Forumsteilnehmer nur mutmaßen kann. Als betroffener BR würde ich beschließen, mir insofern Rechtsrat zu holen.
Erstellt am 28.02.2016 um 10:33 Uhr von blubbs
Die Frage ist, ob ein Außendienstler, der 8 Stunden täglich im Auto sitzt nicht wirklich die Strecke auch über Landstraße fahren kann. Schließlich lese ich, es wird eine Übernachtung bezahlt. Die Zeit muß bezahlt werden.
Erstellt am 28.02.2016 um 11:38 Uhr von Hoppel
@ blubbs
Es ist doch ziemlicher Kappes, dass die Arbeitsleistung eines Außendienstlers darin besteht, täglich 8 Stunden im Auto zu sitzen!
Dann müsste man ja auch noch "Homeoffice" komplett anders definieren ...
Erstellt am 28.02.2016 um 20:14 Uhr von Ernsthaft
„Wenn der BRV entscheidet, dass er kein Ersatzmitglied laden darf, dann findet die Sitzung halt ohne Ersatzmitglied statt.“
Wie kann man nur mit nur einem Satz soviel falsches Aussagen?
„Und wenn der BRV entscheidet, ein E-BRM zu laden, ist das ebenfalls nicht tragisch!“
Nein natürlich nicht!
Ich dachte ja, dass mit dem einen Satz die Spitze erreicht ist, aber scheinbar gibt es sogar da noch Steigerungspotenzial. Was vom Nachfolgenden dann noch getoppt wird!
„Der AG hat doch bereits signalisiert, dass er mit der Ladung eines E-BRM einverstanden ist.“
Man man…selten soviel dummfug auf so engem Platz gesehen.
Erstellt am 29.02.2016 um 10:04 Uhr von celestro
@ Ernsthaft
Könntest Du auch hier erklären, warum das alles soviel Unsinn sein soll ?
Der BRV steht vor der entscheidung, für diesen AD ein Ersatzmitglied zu laden. Wenn er / sie meint, das dürfe er / sie nicht, dann findet die Sitzung statt, ohne das für den AD ein Ersatzmitglied geladen wird. Umgekehrt natürlich auch.
Also wo liegt dabei das Problem ?
Erstellt am 29.02.2016 um 10:22 Uhr von WillsWissen
Mich stört der Satz:
Der Kollege darf zurzeit keine Autobahn fahren!
Entweder kann ich fahren oder nicht!
Mir ist nicht bekannt, dass man ein ärztliches Attest für das Fahren auf der Autobahn erhalten kann.
Wenn er ein Attest hat, dass ihm das Fahren im allgemeinen untersagt, fährt er mit der Bahn.
Ist er AU geschrieben, bleibt er dort wo er ist und ein Ersatzmitglied wird geladen.
Erstellt am 29.02.2016 um 10:27 Uhr von Pjöööng
Wo ist das Problem?
Es geht doch im Grunde um zwei Fragen:
- Muss der Arbeitgeber die Bahnfahrt vergüten, wenn das BRM aus persönlichen Gründen nicht den Firmenwagen benutzen möchte?
Hier scheint es vernünftige Gründe für beide Rechtsstandpunkte zu geben. Wie ein Streit ausginge ist nur schwer zu sagen. Das Risiko läge beim BRM.
- Ist ein BRM verhindert, welches so weit weg vom Ort der Sitzung ist, dass eine vielstündige Anreise notwendig ist?
Hier sind wir schnell beim Punkt der persönlichen Unzumutbarkeit, welche ein anerkannter Grund für eine Verhinderung ist. Ein Ersatzmitglied ist zu laden.
Über diesen beiden Fragen sollte man den betroffenen Arbeitnehmer nicht übersehen. Hier bahnt sich evtl. eine Entwicklung an, bei der der BR frühzeitig eingreifen muss.
Erstellt am 29.02.2016 um 10:50 Uhr von antonia
Ja, genau das ist mein Problem.
Das Autobahnfahren soll meines Wissens stressbedingt unterbleiben. Nur..wie gültig ist ein Attest, das 4 Wochen alt ist und keine Zeitangaben außer "zur Zeit" enthält.
Die Fahrt auf der Landstraße ist um einiges länger, wurde nicht attestiert und könnte auch nach halber Strecke mit einer Übernachtung unterbrochen werden.
Mir geht es erstens darum, ob ich ein Ersatzmitglied laden muss wenn der Kollege nicht kommt und zweitens darum wie die Rechte des Chefs aussehen. Ich tendiere auch eher dahin, das ich kein Ersatzmitglied laden muss, da eine Krankschreibung nicht vorliegt und die Fahrt mit Übernachtung zumutbar wäre.
Erstellt am 29.02.2016 um 11:04 Uhr von celestro
Eine solche lange Fahrt einer Person, die Stress vermeiden soll und zusätzliche Kosten für den AG (Übernachtung) kann ich keineswegs als zumutbar ansehen ...
Erstellt am 29.02.2016 um 11:09 Uhr von Pjöööng
Als BRV brauche man keine AU-Bescheinigungen! BRM teilen mit, ob sie verhindert sind und der/die BRV hat hier keine tiefgehenden Überprüfungspflichten. Eine mehrstündige Anreise erfüllt meines Erachtens den Sachverhalt der Unzumutbarkeit.
Erstellt am 29.02.2016 um 11:16 Uhr von antonia
Dann ist es für das Mitglied also unzumutbar im Betriebsrat zu sein? Er hat immer eine solch lange Anreise.
Erstellt am 29.02.2016 um 11:19 Uhr von Pjöööng
Eure Wahlen haben im März 2016 stattgefunden?
Erstellt am 29.02.2016 um 11:33 Uhr von celestro
"Dann ist es für das Mitglied also unzumutbar im Betriebsrat zu sein?"
So allgemein würde ich das zwar nicht sagen, aber zur Zeit mit ner "Anweisung vom Arzt", keine autobahn zu fahren, würde ich es derzeit zumindest so sehen.
Und dieses BRM sollte allgemein mal einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren. Warum ist denn die Anfahrt immer so weit und kann man die Termine nicht so legen, daß Sie nicht mehr ganz so extrem ist ?
Erstellt am 29.02.2016 um 12:36 Uhr von antonia
@ Pjööng, nein in 2015
@ celestro: man könnte höchstens rotieren, jedoch ist die Mehrzahl unserer 9 Mitglieder im Haupthaus beschäftigt. Wir haben's halt nicht leicht, aber leicht hat's uns. Irgendeiner wird also immer die Karte ziehen weit fahren zu müssen. Und ob die GL die Kosten für einen Raum übernimmt weil wir gerne mal woanders tagen möchten wage ich auch mal zu bezweifeln. Da kommt dann ausnahmsweise mal die Zumutbarkeit für den Chef in's Spiel.
Erstellt am 29.02.2016 um 13:28 Uhr von Pjöööng
antonia.
das Problem besteht doch erst seit ca. einem Monat. Wie kommst Du dann zu der Frage ob diesem BRM das Amt unzumutbar wäre.
Erstellt am 29.02.2016 um 14:04 Uhr von antonia
Pjöööng, das kam nicht von mir sondern von Dir.
"Eine mehrstündige Anreise erfüllt meines Erachtens den Sachverhalt der Unzumutbarkeit."
Ich hatte da auch ein kleines Fragezeichen dahintergesetzt...vielleicht hätte ich noch am Ironieknopf drehen sollen.
Wieso besteht das Problem erst seit einem Monat?
Mal ganz davon abgesehen denke ich schon das ich prüfen muss ob ein BRM objektiv oder subjektiv verhindert ist. Da das BRM ganz normal seiner Arbeit nachgeht muss ich schon hinterfragen warum er nicht, wie vorher, zu den Sitzungen anreist.
Erstellt am 29.02.2016 um 14:23 Uhr von Pjöööng
antonia,
ich schrieb, dass ihm die Teilnahme an diesen Sitzungen unzumutbar sein kann. Von Dir kam die Frage ob ihm das Amt in Gänzze unzumutbar ist. Ich hoffe Du erkennst den Unterschied.
Des Weiteren würde ich Dir die Rn 21 zum § 25 im Fitting ans Herz legen.
Erstellt am 29.02.2016 um 14:47 Uhr von antonia
wie schon geschrieben hatte da eine kleine Portion Ironie die Finger drin. Rn 21 klingt toll. Da komme ich demnächst auch nicht mehr wenn draußen die Sonne scheint...(Ironie aus).
Wenn das BRM vorher die lange Fahrt in Kauf genommen hat (die Entfernung zum Wohnort stand schon vor der Wahl fest) kann ich aber auch davon ausgehen, das es nicht auf einmal unzumutbar ist. Zumindest muss ich dann verstehen warum.
Meine ursprüngliche Frage ist ja auch nicht gewesen ob ich das hinterfragen muss, sondern ob ich die Bahnfahrt rechtlich durchdrücken könnte wenn ein Firmenfahrzeug vorhanden ist, das ja für den AG erstmal nix kostet. Die Übernachtungen zahlt er ja so oder so und ob eine Autofahrt mit Unterbrechung durch Übernachtung nicht zumutbar ist bzw. so eine Aussage auch rechtlich Bestand hätte wage ich zu bezweifeln.
Erstellt am 01.03.2016 um 00:09 Uhr von alterMann
Nun ist ja ein ärztliches Attest, in dem die Unzumutbarkeit von Autobahnfahrten bescheinigt wird, eher ungewöhnlich. Der Grund war die Vermeidung von Stress.
Ich denke mal, die Lösung liegt hier beim Arzt: Wenn der stressbedingt Autobahnfahrten untersagt, wird er das bei der gegebenen Sachlage auch bei längeren Landstraßentouren tun.
Und dann spätestends entsteht ach ein Anspruch auf Übernahme von Bahnfahrtkosten (die vermutlich auch nicht höher sind als die Abschreibung + Betriebskosten eines Autos).
Erstellt am 01.03.2016 um 00:54 Uhr von Pjöööng
Zitat (alterMann):
"Ich denke mal, die Lösung liegt hier beim Arzt: Wenn der stressbedingt Autobahnfahrten untersagt, wird er das bei der gegebenen Sachlage auch bei längeren Landstraßentouren tun."
Was schert uns die Frage? Wir machen unseren eigenen Fall daraus...
Erstellt am 03.03.2016 um 03:29 Uhr von Brmitgliedgl
Servuz Kollegen ,muss die fahrt zur BrSitzung generell von der Firma bezahlt werden, fahre jeweils eine halbe Stunde hin und eine halbe zurück,ist das dann als Arbeitszeit zu rechnen ?Gruß