Erstellt am 29.10.2014 um 16:58 Uhr von Dezibel
Ich kenne die Tagesordnung nicht, vielleicht ist es etwas dringendes?
Was willst Du da planen, es ist Arbeitszeit, oder nicht?
Erstellt am 29.10.2014 um 17:45 Uhr von gironimo
Du hast auch eine Amtspflicht. Erforderliche BR-Arbeit hat Vorrang vor der sonstigen Tätigkeit. Der AG hat sicher zu stellen, dass Du auch einmal kurzfristig zu einer Sitzung gehen kannst.
Die Einladung zu einer Sitzung muss "rechtzeitig" erfolgen. Aber das ist eben relativ. Wenn es eilt eben von jetzt auf gleich.
Erstellt am 29.10.2014 um 18:42 Uhr von Moreno
Also ich mein das kommt aufs Thema drauf an wenn es um Kündigungen geht klar jederzeit kurzfristig wenn Euer BRV meint er will morgen mit Euch über die Demografische Entwicklung des Betriebes reden dann kann er mit sich selber reden. Dies solltet Ihr aber im Gremium besprechen.
Erstellt am 29.10.2014 um 22:51 Uhr von BRHeye
Per Gesetz gibt es leider keine genaue Frist, sie muss halt rechtzeitig vorliegen. Rechtzeitig heißt, dass du genug Zeit haben musst um dich auf die Sitzung vorbereiten zu können.
Ihr könnt aber in eurer BR Geschäftsordnung(falls vorhanden) eine Frist vereinbaren.
Erstellt am 30.10.2014 um 07:24 Uhr von martinez
Morgen,
Aus den Gesetzestexten kann man indirekt ableiten(Urteile), dass die Frist zur Einladung einer BR-Sitzung mindestens 3 Tage betragen muss.
An die muss sich auch der Vorsitzende halten, wenn mans genau betrachtet, ist eine ordentliche Einladung genauso wichtig für gültige Beschlüsse, wie alles andere. mach dies deinem BRV doch mal klar, das wenn er sich nicht an die Fristen hält er sich nicht ans Gesetz hält.
Vor allem muss man dir die Möglichkeit geben, dich ordentlich auf eine Sitzung vorzubereiten, dies ist mit so einer kurzen Frist nicht möglich..
Gruß
Erstellt am 30.10.2014 um 11:55 Uhr von Tulpe
Wir haben feste Termine. Kalender habe ich die Sitzungen eingetragen und jedem gegeben. Außerordentliche Sitzungen können zwischengeschoben werden.
Sonst haben wir eine 3 Tage frist, für Tops.
Habe auch irgenwo gelesen das es mindestens 3 Tage sein müßen.
Erstellt am 30.10.2014 um 19:14 Uhr von PetrusH
Falsch gelesen!
Es heißt nicht „muss oder müssen“, sondern „sollte“, was ein nicht ganz unwichtiger Unterschied ist.
Erstellt am 30.10.2014 um 19:50 Uhr von nicoline
Ich finde es vollkommen daneben, wenn ein User seine Frage löscht, die Antworten aber stehen bleiben. Was soll das bringen, Admin?
Erstellt am 31.10.2014 um 08:15 Uhr von martinez
PetrusH
es steht nirgends muss oder müssen und auch nicht sollte!!
dies wird ganz einfach abgeleitet aus den urteilen