Erstellt am 01.02.2011 um 19:25 Uhr von pfeilenbogen
JA! Teilnahme ist Mandatspflicht. Ggf. muss Schichtarbeit vorzeitig beendet werden, damit 6 Std. Ruhezeit zwischen Schichtende und BR-Sitzung gegeben ist § 37 BetrVG. Es dürfen deshalb keine Nachteile auch keine Lohnnachteile entstehen.
Erstellt am 01.02.2011 um 19:57 Uhr von DonJohnson
NEIN! um jetzt mal gegen pfeilundbogen zu sprechen!!!
Es kann dich keiner zwingen dran teilzunehmen - wenn du möchtest, mach das und nimm das was Pfeilundbogen schreibt. Zwingen kann dich letztendlich aber keiner.
Es kann ja unter Umständen so sein, dass du alleinerziehend bist und dein Kind dann aus der Schule kommt - hier wäre dann der BR an der Reihe einen anderen Zeitpunkt der Sitzung zu wählen - aber das ist nur eine Möglichkeit...
Erstellt am 01.02.2011 um 20:35 Uhr von pfeilenbogen
DJ
JA, zwingen kann man kein BRM. Es wäre aber eine Mandatspflichtverletzung und es dürfte kein Ersatz geladen werden.
Es gibt auch ein rechtkräftiges Urteil, dass sofern ein BR; des öftern sein Mandat nicht wahrnimmt er sein Mandat vom ArbG entzogen bekommen kann. Die Folge wöhre u.a , dass ab Entzug auch der besondere Kündigungsschutz als BRM entfällt.
Der BRV muss auch nicht den Sitzungstermin verschieben. Das BRM hat aber, auch da gibt es ja ein Urteil, sofern er wegen einer BR-Sitzung einen Babysitter / Betreuung für ein Kind bedarf einen Anspruch gegen den AG, dass dieser die hier anfallenden Kosten tragen muss § 40 BetrVG.
Kinderbetreuung ist KEIN Verhinderungsgrund und Mandatspflicht hat Vorrang und es gibt die Regelungen aus § 37.
Merke: BR-Arbeit ist KEIN wünsch dir was.
Erstellt am 01.02.2011 um 20:56 Uhr von Lotte
pfeilenbogen,
Du lehnst Dich gerade ziemlich weit aus dem Fenster. Pass mal auf, dass Du nicht fällst.
Erstellt am 01.02.2011 um 21:11 Uhr von pfeilenbogen
Lotte
>> Du lehnst Dich gerade ziemlich weit aus dem Fenster
Wo bitte?? Was ist falsch an meinen Ausagen??
Ich unterstelle einmal, dass auch Dir die angesprochenen Urteile bekannt sind.
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DJ
Also, der BR kann nun leider nicht die Sitzungen nach familären Situationen der BRM planen.
Denn es gibt zum einen wichtige dringende Termine z.B. auch bei fristlosen Kündigungen. Weiter BRM 1 hat Monatgs die Probleme BRM 2 Dienstags usw. Also wann bitte soll er tagen?
Weiter der BR der nur einen Betriebskindergarten fordert weil er, also BRM Probelem haben wäre ehe fehl am Platz.
Weiter, es ist Sorge getragen durch das Urteil, dass ein BRM Anspruch auf Kinderbetreuung zu Lasten des AG hat, wenn er aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Regelarbeitszeit BR-Tätigkeiten machen muss, was hier ja zuträfe.
Auch die anderen Urteile sind ja bekannt, wie auch die Tatsachen des Vorranges der BR-Arbeit. Gerade darauf berufen wir uns ja stets auch alle. Aber wohl nur wenn es "gegen" den AG geht oder wie??
Letztlich an Lotte und dich,
aus der Frage des Fragestellers ist auch nichts mit Kind und Kegel herauslesbar. Mehr, ich komme aus der Schicht und bin müde? Das ist geregelt, früher die Schicht ggf. beanden, ausruhen und dann in die Sitzung. Anfallende Fahrkosten hier müsste der AG auch tragen, da betriebsbedingt und zusätzlich. Freizeitausgleich für das mehr ans Stunden . Also alles bestens.
Erstellt am 01.02.2011 um 21:35 Uhr von Lotte
pfeilenbogen,
ein Urteil, welches eine Mandartspflichtverletzung sieht, weil Kinderbetreuung eine Mandatsausübung verhinderte?
Die von Dir angesprochenen Urteile, sagen alle aus, welche Rechte ein BRM durchsetzen kann, sie besagen nicht, dass er unter allen Umständen gehalten ist, das zu tun. Es gibt unterschiedliche Gründe, die ein BRM dazu bringen können, keine Kinderbetreuung in Anspruch nehmen zu können / wollen.
Erstellt am 01.02.2011 um 21:43 Uhr von DonJohnson
pfeilenbogen
ich erinnere mich, dass du gerade kürzlich erst penetrant auf die Wortwahl von anderen geachtet hasdt, bzw die auf deine achten sollten... ;-))))
nu ist es soweit, du hast den gleichen Fehler in mehrfacher Hinsicht gemacht :-D
Aber noch mal Verhinderungsgrund alleinerziehnde Mutter/Vater...
Schon mal was davon gehört, dass man Arbeitswelt und Familienleben in Einklang bringen soll? Familienfreundliches Arbeiten? Fall für den BR - die Möglichkeit beides zu gewährleisten...
Ob es ergo ein Verhinderungsgrund ist, sei echt mal dahingestellt - ein Grund nciht zu erscheinen auf jeden Fall - und wenn der BR das nciht mal hinbekommt, familienfördernt zu agieren, wie will er das dann bei dem AG durchsetzen?
Stichwort Betriebskindergarten usw...
Bin ein wenig erschüttert ob deiner Worte...
Erstellt am 02.02.2011 um 19:20 Uhr von Nebenbeinummer
pfeilenbogen,
Du lehnst Dich gerade ziemlich weit aus dem Fenster. Pass mal auf, dass Du nicht fällst.
Antwort 6 Erstellt am 01.02.2011 um 20:56 Uhr von Lotte
Es ist sehr nett, andere zu warnen, wenn man schon unten angekommen ist.
pfeilenbogen,
ein Urteil, welches eine Mandartspflichtverletzung sieht, weil Kinderbetreuung eine Mandatsausübung verhinderte
Antwort 8 Erstellt am 01.02.2011 um 21:35 Uhr von Lotte
Du hast sicher schon einen Knoten in der Zunge vom ständigen Wörter im Mund verdrehen.
Erstellt am 02.02.2011 um 19:24 Uhr von DonJohnson
sag mal, merkst du nicht, dass du so sinnlos bist wie ein Kropf? Wann endlich lernst du zu unterscheiden - dein Real Life und das Forum? Wann endlich sperrt dich die WAF mal?