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Mobbing Betriebsvereinbarung

S
sönketanja
Jan 2018 bearbeitet

es wird empfohlen alle 3 Jahre eine Mobbingschulung zu machen als Vorgesetzter etc. Ist dies Praktikabel . Wie könnte man es in einer Betriebsvereinbarung festhalten so das es ist nicht schwammig formuliert wird .

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Community-Antworten (6)

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AlterMann

17.02.2016 um 20:27 Uhr

Es wird empfohlen. Soso. Wer empfiehlt denn sowas? Der Seminaranbieter?

Und ohne genaue Ahnung behaupte ich mal, dass das völlig überzogen ist. Es wäre schon ziemlich gut, wenn in einem Betrieb Vorgesetzte zu dem Thema überhaupt einmal grundsätzlich geschult würden. (Also nicht Tipps, wie man's macht - das soll es ja auch geben...)

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Globus

17.02.2016 um 21:22 Uhr

hmmm das könnte unter anderem ein Gesundheitsmanagement System (GMS) verlangen... Vom Sinn her dann durchaus richtig... Wie erkenne ich eventuell ein Mobbing ähnliches Verhalten und was setze ich dagegen...

Ein mobbingänliches Verhalten kann mit unter von Vorgesetzten entfacht werden - meistens sind es aber gewöhniche AN aus verschiedensten Gründen. Eine Gruppe macht das dann mitunter. Den Ansatz, dass die Vorgesetzten geschult werden, finde ich also hinsichtlich des GSM wünschenswert und vorbildlich...

Nachtrag: eine BV mitunter schwer zu leben...

G
Globus

17.02.2016 um 21:32 Uhr

Kurz hur nochmal zur Erklärung warum eine BV schlecht oder mitunter gar nciht lebbar ist. In eihnem AMS oder GMS ist der BR eh in der Mitbestimmung, eine einzelne BV abzuschließen, die noch was anderes regelt, als den Regelungsbestand als solches ist wirklich schwer lebbar...

A
AlterMann

17.02.2016 um 22:33 Uhr

Hallo sönketanja, es gibt zu dem Thema etliche, extrem unterschiedliche BVs. Wenn Du dazu Anregung brauchst, empfehle ich Dir www.boeckler.de.

Ich persönlich finde den Ansatz eher zielführend, sich in einer BV nicht über Mobbing und andere böse Taten und deren "Verfolgung" zu einigen, sondern darüber, wie man im Betrieb miteinander umgehen und was man vermeiden will. Dazu natürlich eine Stelle, bei der man sich beraten lassen kann, die für Beschwerden zuständig ist und die klare Maßnahmen zur Abhilfe vorschlägt/durchsetzt. Je nach Verhältnissen im Betrieb könnte diese Stelle auch regelmäßig allgemeine Maßnahmen zur Verbesserung des Miteinanders im Betrieb vorschlagen.

Wegen mir kann in einer solchen BV auch noch der Schulungsstandard von Führungskräften geregelt werden. Wenn man dabei einen verpflichtenden Rythmus festlegen will, müsste man auch die Qualität der Schulung definieren. Reden wir über ein vertiefendes Wochenseminar oder über das viertelstündliche Sprechen darüber im Rahmen einer Leitungskonferenz?

T
Topaz

18.02.2016 um 10:32 Uhr

Quatsch. Die meisten Vorgesetzten beherrschen das Mobbing auch ohne Schulung bestens.

G
gironimo

18.02.2016 um 10:52 Uhr

es wird empfohlen alle 3 Jahre eine Mobbingschulung zu machen <

Das jedenfalls ist schwammig. Man müsste schon konkret schreiben:

Im Abstand von drei Jahren wird unter Beachtung der §§ 97+98 BetrVG eine Schulung zum Thema .... für alle AN mit Führungsverantwortung durchgeführt. Die Schulung findet während der Arbeitszeit statt. Die Kosten trägt der Arbeitgeber.

oder ähnliches.....

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