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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mobbing??

C
CSchroeder
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich wäre froh, wenn ihr mir kurz euere Meinung zu diesem Thema nennen könntet:

Wir haben seitdem 01.10.2016 einen neuen Mitarbeiter, der als Abteilungsleiter eingestellt wurde. Dieser steckt voller "Tatendrang" und möchte direkt einige Sachen ändern, z.B. sollen die Mitarbeiter/innen ab sofort alle einen einheitlichen Monitor, Schreibtisch und ähnliches bekommen. Dagegen kann man erstmal nichts sagen, aber mit dem Hintergrund, dass wir z.Zt. aufgrund eines Umsatzrückganges sparen müssen meiner Meinung nach relativ sinnlos, da die aktuellen Monitore eindwandfrei funktionieren (und auch im technisch Stand sind -nur halt der eine von Samsung und der andere von Fujitsu). Alle anderen Büromaterialen sind auch im optimalen Zustand, lediglich nicht gleichfarbig oder von der "Form" anders...

Meine Frage hierzu, kann der Betriebsrat überhaupt etwas gegen solche "Investitionen" machen?

Zweite Frage: Der selbe Abteilungsleiter möchte nun den Mitarbeiter/innen auch anordnen, dass zukünftig alle Schreibtische JEDEN Abend komplett geleert werden müssen und die Materialien in den "Schränken" verstaut werden sollen (die sowieso überfüllt sind), das einzigste was auf den Tischen noch stehen darf ist der Monitor, Tastatur, das Telefon und die Maus. Die Begründung für die Anordnung ist, wenn bei uns eingebrochen wird, dass es dann "ordentlich" aussehen soll.

Ich habe keinerlei Rechtsordnung gefunden, die dazu passen würde. Glaub solche "Gedanken" hatten bisher auch sehr wenige Menschen...

Kann man als Betriebsrat gegen so etwas machen? Ich bin der Meinung das dies fast "Mobbing" ist, wobei kein Vorsatz zu erkennen ist, sondern eher mit einem Tick begründet ist.

Ich wäre über euere Meinung darüber sehr froh.

Vielen Dank im Voraus!

1.40406

Community-Antworten (6)

G
gironimo

14.10.2016 um 14:31 Uhr

Was die Investition angeht, müsst ihr darauf bauen, dass der Unternehmer verantwortungsvoll handelt.

Was Arbeitsanweisungen angeht, siehe §106GewO.

Wenn ihr das Thema tatsächlich angehen wollt, dann am wirkungsvollsten, wenn sich ein AN nach §85 BetrVG beschwert.

Oder ihr redet einfach mal mit dem neuen Kollegen.

P
Pjöööng

14.10.2016 um 15:55 Uhr

Was hat das mit "Mobbing" zu tun?

Die Clean Desk Policy ist eine Frage der Ordnung im Betrieb und daher mitbestimmungspflichtig.

C
ChristianPfalz

14.10.2016 um 20:29 Uhr

Ich kann da auch kein Fall von Mobbing erkennen. Euer Neuer AL ist eher ein Ordnungsfanatiker. Und da schließe ich mich Pjööng an : Mitbestimmungspflicht § 87 Abs.1 Nr1 BetrVG sowie gironimo`s Beispiel:

M
merkur

16.10.2016 um 03:03 Uhr

"Und da schließe ich mich Pjööng an : Mitbestimmungspflicht § 87 Abs.1 Nr1 BetrVG"

Das sehe ich keineswegs so eindeutig.

Bei der Auflage, am Arbeitsende die Tische freizuräumen kann es sich z.B. um eine Arbeitsanweisung handeln, in der geregelt wird, welcher AN wann, wo was zun tun hat. 'Eine solche Arbeits- oder Betriebsanweisung ist nicht mitbestimmungspflichtig, sofern diese keine wesentlichen Änderungen der Arbeitszeit der betroffenen MA naćh sich zöge. Z.B. wenn die betroffenen MA deshalb Überstunden machen müssten o.ä. Ein "aufgeräuter" Schreibtisch am Ende des Arbeitstages kann ja durchaus im Imnteresse des AG liegen. Und faktisch darf er/sie das dann auch von seinen Angestellten, unter Ausschluss der oben genannten Gründe, verlangen.

Auch der Austausch der Monitore, Tastaturen etc sind Investitionen des AG, und unterliegen nicht der Mitbestimmungspflicht, da hier offenbar keine betriebliche Änderung vorliegt, die eine Umstrukturierung der Arbeitsabläufe nach sich ziehen würde. §87 greift hier deshalb nach meinem Ermessen nicht.

Ihr könntet lediglich versuchen, den AG von der "Unsinnigkeit" der Maßnahmen zu überzeugen und auf die wirtschaftlich angespannte Lage des Unternehmens verweisen. Mehr Handlungspielraum sehe ich hier nicht.

C
Catweazle

16.10.2016 um 18:46 Uhr

@merkur, es gibt auch ein Urteil welches deine Meinung bestätigt. ArbG Würzburg 8.6.2016, 12 BV 25/15

M
Moreno

17.10.2016 um 11:59 Uhr

Ich bin da auch ganz bei ,,Merkur" hier das Wort Mobbing überhaupt benutzen zu wollen ist eigentlich eine Frechheit gegenüber den Leuten die wirklich gemobbt werden!

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