Erstellt am 14.11.2009 um 08:07 Uhr von Troisdorfer
Hallo Daimon
Das genau ist das Problem,wo fängt Mobbing an .
*und macht Fehler, die ihr ständig "aufs Brot geschmiert *
Warum macht sie diese Aufgaben noch?
Als SBV solltest du schnellst das mit dem Chef eine Lösung finden,
die kann auch eine Innerbetriebliche Versetzung sein(kann).
Es ist aber auch möglich ihr gewisse Aufgaben die sie nicht schaft,einfach
dem übrigen Mobbeden Mitarbeitern zu übertragen,als entlastung .
Sofern die Mitarbeitern die schwerb. Kollegin Mobben oder Foppen,solltest du
als SBV jeden dieser MA ansprechen und dir auch protokollieren,wie und was
vorgefallen ist,sag ihnen ganz klar das du es nicht zulässt das sie oder auch
andere gemobbt werden .Lass dir die tatsachen nicht runterspielen ...
Setzt dich mit dem Rest des Gremiums zusammen und besprecht,wie
und was ihr tun könnt um schnellstens das Mobbing ein ende findet !!!
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) könnte hier schon helfen .
Ich persöhnlich freue mich das du Daimon,dich für deine schwerb. Kollegin
einsetzen möchtest und sage dir es ist der richtige weg ...
MFG Troisdorfer
Erstellt am 14.11.2009 um 08:19 Uhr von Namafjall
Ich sehe das ganz Ähnlich wie Troisdorfer.
Wo fängt Mobbimg an, wenn das dann wirklich Mobbing sein sollte, dann wäre das eine Straftat, die nicht unerheblich bestraft wird.
Auch Deine Kollegin sollte sich peinlich genau jeden Vorfall Notieren, das ist wichtig wenn der Beweis angetreten werden muss, und zwar in der Form:
Von wem?
Wann? Am besten mit der Uhrzeit und Datum.
Und auf jeden Fall immer wieder den BR in Kenntnis setzen hierrüber.
Der AG ist Verpflichtet aufgrund der Fürsorgepflicht die der AG hat, hier abhilfe zu schaffen.
Die Kollegin zu Kündigen ist nicht so einfach, da auch hier Ämter mit in Spiel kommen, die der Kündigung, neben der Zustimmung des BR, zustimmen müssen.
Ihr solltet dem AG klar machen welche besondere Fürsorgepflicht Er hier hat.
MfG Namafjall
Erstellt am 14.11.2009 um 11:23 Uhr von kriegsrat
@ namafjall
leider ist mobbing bis heute noch keine straftat........
Erstellt am 14.11.2009 um 14:10 Uhr von nicoline
.....kann bei Nachweis aber hierzu führen:
http://www.aib-web.de/aib/2009/10/Zusatzinfos/Felser-Winkel_SoSi_9_09.pdf
Daimon,
hast Du mal hier oben auf der Seite "BR-Thema Mobbing" angeklickt? Nur für den Fall, dass Du Dir noch nicht ganz sicher bist, was MOBBING wirklich ist, würde ich dazu raten, Dir dieses anzuschauen:
http://www.betriebsrat.com/index.php?Site=Mobbing&Menue=Definition%20Mobbing
Erstellt am 14.11.2009 um 14:13 Uhr von brkevin
Nach meiner Kenntnisse ist so!
Unter Mobbing wird eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzter und Untergebenen verstanden, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet. (Leymann 1995, S.18).
Das ist ein langer Prozess, der man ein richtige Mobbingstagebuch ausführen sollte. Um die Betroffener die psychische Krank zu vermindern solltet er sich eine soziale Unterstützung suchen (Selbsthilfegruppen, Arbeitskollegen kontaktieren, Familie und Freunde darüber unterhalten, Therapeuten helfen lassen und Stressabbau durch sportliche Aktivitäten)
Nur die Diskriminierung ist strafbar!
brkevin