W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

MOBBING?

D
Daimon
Nov 2016 bearbeitet

Verehrte Kolleginnen/Kollegen, als stellv. SBV habe ich ein Problem, das ich nicht alleine lösen kann: Eine schwerb. Kolleginn, die psychisch krank ist, wird vom Chef der Abt.und den Mitarbeitern gemobt. Ja, gemobt! Sie ist den Arbeitsanforderungen nicht mehr gewachsen und macht Fehler, die ihr ständig "aufs Brot geschmiert" werden. Wie kann ich die Kolleginn "schützen" und welche Möglichkeiten stünden mir zur Verfügung?

Mit frdl. Gruß Daimon 11454

7.33805

Community-Antworten (5)

T
TROISDORFER

14.11.2009 um 09:07 Uhr

Hallo Daimon Das genau ist das Problem,wo fängt Mobbing an .

*und macht Fehler, die ihr ständig "aufs Brot geschmiert * Warum macht sie diese Aufgaben noch?

Als SBV solltest du schnellst das mit dem Chef eine Lösung finden, die kann auch eine Innerbetriebliche Versetzung sein(kann). Es ist aber auch möglich ihr gewisse Aufgaben die sie nicht schaft,einfach dem übrigen Mobbeden Mitarbeitern zu übertragen,als entlastung .

Sofern die Mitarbeitern die schwerb. Kollegin Mobben oder Foppen,solltest du als SBV jeden dieser MA ansprechen und dir auch protokollieren,wie und was vorgefallen ist,sag ihnen ganz klar das du es nicht zulässt das sie oder auch andere gemobbt werden .Lass dir die tatsachen nicht runterspielen ...

Setzt dich mit dem Rest des Gremiums zusammen und besprecht,wie und was ihr tun könnt um schnellstens das Mobbing ein ende findet !!! Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) könnte hier schon helfen .

Ich persöhnlich freue mich das du Daimon,dich für deine schwerb. Kollegin einsetzen möchtest und sage dir es ist der richtige weg ...

MFG Troisdorfer

N
Namafjall

14.11.2009 um 09:19 Uhr

Ich sehe das ganz Ähnlich wie Troisdorfer. Wo fängt Mobbimg an, wenn das dann wirklich Mobbing sein sollte, dann wäre das eine Straftat, die nicht unerheblich bestraft wird.

Auch Deine Kollegin sollte sich peinlich genau jeden Vorfall Notieren, das ist wichtig wenn der Beweis angetreten werden muss, und zwar in der Form: Von wem? Wann? Am besten mit der Uhrzeit und Datum. Und auf jeden Fall immer wieder den BR in Kenntnis setzen hierrüber. Der AG ist Verpflichtet aufgrund der Fürsorgepflicht die der AG hat, hier abhilfe zu schaffen. Die Kollegin zu Kündigen ist nicht so einfach, da auch hier Ämter mit in Spiel kommen, die der Kündigung, neben der Zustimmung des BR, zustimmen müssen. Ihr solltet dem AG klar machen welche besondere Fürsorgepflicht Er hier hat.

MfG Namafjall

K
Kriegsrat

14.11.2009 um 12:23 Uhr

@ namafjall

leider ist mobbing bis heute noch keine straftat........

N
nicoline

14.11.2009 um 15:10 Uhr

.....kann bei Nachweis aber hierzu führen:

http://www.aib-web.de/aib/2009/10/Zusatzinfos/Felser-Winkel_SoSi_9_09.pdf

Daimon, hast Du mal hier oben auf der Seite "BR-Thema Mobbing" angeklickt? Nur für den Fall, dass Du Dir noch nicht ganz sicher bist, was MOBBING wirklich ist, würde ich dazu raten, Dir dieses anzuschauen: http://www.betriebsrat.com/index.php?Site=Mobbing&Menue=Definition%20Mobbing

B
brkevin

14.11.2009 um 15:13 Uhr

Nach meiner Kenntnisse ist so! Unter Mobbing wird eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzter und Untergebenen verstanden, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet. (Leymann 1995, S.18). Das ist ein langer Prozess, der man ein richtige Mobbingstagebuch ausführen sollte. Um die Betroffener die psychische Krank zu vermindern solltet er sich eine soziale Unterstützung suchen (Selbsthilfegruppen, Arbeitskollegen kontaktieren, Familie und Freunde darüber unterhalten, Therapeuten helfen lassen und Stressabbau durch sportliche Aktivitäten)

Nur die Diskriminierung ist strafbar!

brkevin

Ihre Antwort