Hallo,
unser AG will ein BV wegen Vermeidung von Mobbing machen.
Nun gibt es Unstimmigkeiten auf Grund des Inhaltes. In der Bv steht, " wer sich gemobbt fühlt ,soll sich an den BR wenden und wird dann von dem jeweiligen Mitglied beraten". Der BR ist der Meinung um erfolgreich dagegen vorzugehen, reicht es ja nicht, sich gemobbt zu fühlen, sondern, es braucht Beweise um dagegen zu steuern. Ich denke nicht, dass es unsere Aufgabe ist. Wir wollen gern unterstützend bei Gesprächen dabei sein, aber z.B. ein Mobbingtagebuch zu durchforsten und dann auch mit der Gegenpartei Gespräche führen, geht für den BR zu weit und der AG macht es sich zu einfach. Manchmal ist ja auch Therapeutische hilfe notwendig und das kann ja wohl der BR nicht entscheiden.
Der AG begründet den Inhalt an Hand des Beschwerderechts im Betr.VG. Wer kennt sich aus? Ist es richtig, dass der BR nur bei Gesprächen unterstützend mitwirkt?