Br-Arbeit oder nicht eure Meinung
Hi meine Firma ist in Insolvenz gegangen. Die Nachricht traf genau zum Geldtag ein. Am nächsten Tag wurde eine Betriebsversammlung Von der Geschäftsleitung einberufen. Am gleichen Tag sind auch Abtretungserklärungen von einer Bank in den Filialen eingetroffen, damit so schnell wie möglich die Mitarbeiter ihr Gehalt bekommen. Viele Mitarbeiter waren wegen diesen Abtritts Erklärungen verunsichert. Ich kannte so ein Verfahren bis dahin auch nicht, hab mich sofort erkundigt ob die Mitarbeiter unterschreiben sollen. Die Antwort von der Gewerkschaft, Arbeitsamt und mein Anwalt waren, so schnell wie möglich unterschreiben. Da die Mitarbeiter der Geschäftsleitung nicht vertrauen, wollten viele nicht unterschreiben. Ich und einige andere BR Mitglieder. Sind in die Filialen gefahren, haben die Situation erklärt und auch diese Erklärungen mitgenommen, das sie schnellstmöglich bearbeitet werden. Jetzt gibt’s Streit mit dem Brv das es keine br Arbeit ist bis zu dem Zeitpunkt der Betriebsversammlung und nicht wie in meinem Fall von 37.3 betrVg (hatte frei an dem Tag)gedeckt wäre. Zur Insolvenz und den Abtrittserklärungen, will nichts wissen. Nur eure Ansicht, ob es durch 37,3 betrVg gedeckt war. Finde es komisch mein Vorgesetzter war froh das ich geholfen hab und die Zeit auch als Br Zeit weitergeben und mein Brv kommt mir mit dem Vorwurf das ich Arbeitszeitbetrug begangen habe.
Community-Antworten (5)
30.01.2019 um 14:47 Uhr
Also das BRM in die Filialen fahren und dort mit den Leuten reden, würde ich als BR-Arbeit ansehen. Und wenn Dein Vorgesetzter damit kein Problem hat, sehe ich ehrlich gesagt auch kein Problem.
30.01.2019 um 15:18 Uhr
Schicke doch mal den BRV zur Rechtsberatung - bevor er irgend einen Mist im Betrieb verbreitet.
30.01.2019 um 17:07 Uhr
Werd mir den tip verkneifen, es wurde nicht im Betrieb rum erzählt. Es in der Br-Sitzung zur Sprache.
30.01.2019 um 17:50 Uhr
der BRV ist nicht Dein Vorgesetzter... daher ganz ruhig und keine Panik! Über Arbeitszeitbetrug entscheidet auch nicht der BRV sondernd der AG. Dessen Meinung dazu kennst Du ja ;)
30.01.2019 um 18:13 Uhr
"Über Arbeitszeitbetrug entscheidet auch nicht der BRV sondernd der AG. Dessen Meinung dazu kennst Du ja ;)"
Vorsicht ! Der Vorgesetzte muß noch lange nicht "der AG" sein bzw. die gleiche Meinung vertreten.c
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