Hallo zusammen,
immer mehr Kollegen, teilweise sogar Betriebsratsmitglieder, sehen sich außerstande die Betriebsversammlung zu besuchen, da parallel Meetings, Sitzungen und Besprechungen angesetzt werden. Natürlich wird niemandem expressis verbis die Teilnahme an der BV untersagt-das kommt nur unterschwellig.
Kann man dem AG aufgeben paralellveranstaltungen zu unterlassen? Gibt es Urteile dazu?