Erstellt am 11.02.2016 um 15:27 Uhr von AlterMann
Hallo Betriebsratten,
vielleicht kommt hier gleich noch jemand mit einem Urteil.
Ich würde mich generell auf die "vertrauensvolle Zusammenarbeit" stützen, die Termine der Betriebsversammlungen sehr frühzeitig festlegen und den AG bitten, an diesen Terminen möglichst keine Meetings anzusetzen.
Der Rest wäre für mich eher eine Frage von interessanten TOPs und einer guten Öffentlichkeitsarbeit. Z.B. würde ich den Kollegen diese Bitte an den AG mitteilen.
Erstellt am 11.02.2016 um 17:22 Uhr von betriebsratten
Hallo, erst mal Gute Idee.....das Problem besteht aber primär darin dass Leute sich nicht trauen hinzugehen-weil sie sonst vom AG nachjustiert werden. Den Punkt "Behinderung der Betriebsratsarbeit" gibt's da natürlich auch.....aber so hoch mag ich gar nicht gehen. Deshalb auch die Suche nach was rechtlichem.......was man zum lesen an den AG schicken kann ;-)
Erstellt am 11.02.2016 um 18:11 Uhr von gironimo
Ihr müsst Euch an den AG selbst wenden. Er ist derjenige, der auf die betrieblichen Organisationen Einfluss nehmen muss, dass jedem AN die Teilnahme möglich ist.
>sonst vom AG nachjustiert werden< - das wäre dann eine Behinderung.
Betreibt betriebliche Öffentlichkeitsarbeit (Info Schreiben) wo Ihr die Sachlage darstellt.