Hallo Forum,

morgen haben wir unsere erste Betriebsversammlung, an der auch zwei Gewerkschaftsvertreter teilnehmen werden. Unsere Geschäftsleitung möchte nun, dass diese die Betriebsversammlung während ihres Berichtes verlassen, da sehr sensible Geschäftsgeheimnisse zur Sprache kommen werden.

Ich habe darauf entgegnet, dass auf Grund der Nichtöffentlichkeit der Betriebsversammlung ohnehin *alle* Anwesenden (Mitarbeiter und Gäste) gleichermaßen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, wenn der AG ausdrücklich auf die Geheimhaltungspflicht hinweist. Deswegen können m.E. die Gewerkschaftsvertreter im Raum bleiben, wenn der AG seinen Bericht erstattet.

Seht Ihr das auch so? Und habt Ihr evtl. weitere Argumente, Gesetzeskommentare und / oder U.r.t.e.i.l.e (ohne Worte...) zu diesem Thema zur Hand?

Vielen Dank im Voraus!

Gruß
khel