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Betriebsversammlung - Geheimhaltungspflicht für Externe?

K
khel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

morgen haben wir unsere erste Betriebsversammlung, an der auch zwei Gewerkschaftsvertreter teilnehmen werden. Unsere Geschäftsleitung möchte nun, dass diese die Betriebsversammlung während ihres Berichtes verlassen, da sehr sensible Geschäftsgeheimnisse zur Sprache kommen werden.

Ich habe darauf entgegnet, dass auf Grund der Nichtöffentlichkeit der Betriebsversammlung ohnehin alle Anwesenden (Mitarbeiter und Gäste) gleichermaßen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, wenn der AG ausdrücklich auf die Geheimhaltungspflicht hinweist. Deswegen können m.E. die Gewerkschaftsvertreter im Raum bleiben, wenn der AG seinen Bericht erstattet.

Seht Ihr das auch so? Und habt Ihr evtl. weitere Argumente, Gesetzeskommentare und / oder U.r.t.e.i.l.e (ohne Worte...) zu diesem Thema zur Hand?

Vielen Dank im Voraus!

Gruß khel

6.56508

Community-Antworten (8)

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xxccvv

18.09.2007 um 13:36 Uhr

netter Versuch der GF - Betriebsversammlungen sind immer noch Veranstaltungen der Arbeitnehmer. Wenn Eure GF hier Sonderrechte geltend machen will, dann sollen sie eine eigene Veranstaltung einberufen (siehe §44 (1)) - da können sie dann einladen, wen sie wollen. Also - wenn ihr Gewerkschaftler dabei haben wollt, dann sind diese dabei - ihr bittet ja auch nicht die GF, den Raum zu verlassen, wenn die Gewerkschaftler was sagen wollen?

P
pirat

18.09.2007 um 14:45 Uhr

Ahoi, "khel"

Von Hammelsprung bis leeren Stühle genial....

http://www.verdi.de/aktive/Oeffentlichkeitsarbeit_ausbauen/medien_nutzen_-_rechte_kennen/weitere_formen_der_betrieblichen_oeffentlichkeitsarbeit

oder... http://www.boeckler-boxen.de/cps/rde/xchg/boxen/hs.xsl/1774.htm

Die Gewerkschaftsrechte im Betrieb nehmen die Gewerkschaftsbeauftragten und die Vertrauensleute wahr. Die Beauftragten haben ein Zugangsrecht zum Betrieb. Sie können an Betriebsversammlungen und unter bestimmten Voraussetzungen auch an Betriebsratssitzungen teilnehmen. Die Gewerkschaft hat im Betrieb diverse ...... LG

K
khel

18.09.2007 um 20:44 Uhr

Hallo,

dass die GL eine eigene Veranstaltung einberuft, wollten wir ja gerade verhindern. Und beinahe wäre es ihnen noch geglückt, eine "Konkurrenzveranstaltung" durchzudrücken. Aber wir haben die Kurve gekriegt und erreicht, dass die heißen Themen bei uns und nicht woanders besprochen werden.

Es wäre für einen neuen BR auch sehr peinlich, wenn die drängendsten Anliegen nicht auf dessen Veranstaltung diskutiert werden können. War ein hartes Stück Arbeit, das!

Vielen Dank auf jeden Fall für Eure Postings!

Gruß khel

W
wölfchen

19.09.2007 um 10:37 Uhr

Hallo khel, Ihr habt die Sache zwar für diesmal in den Griff bekommen. Sollte das aber nochmal vorkommen - und davon ist auszugehen, würde ich den AG mal fragen, was da für "sensible" Geschäftsgeheimnisse mit den MA besprochen werden sollen. Irgendwie halte ich das für ein echtes Gerücht, dass ein AG mit seinen MA über echt sensible Geschäftsgeheimnisse debattiert. Die Botschaft hör`ich wohl, allein, mir fehlt der Glaube . . . ;-))

FB
Frank B

19.09.2007 um 10:37 Uhr

Sogenannte Konkurenzveranstaltungen gelten als Behinderung der Betriebsratsarbeit! Lies dir mal die Kommentierungen zum §43 BetrVG durch! Der Arbeitgeber ist sogar verpflichtet einmal im Jahr die wirtschaftliche Situation darzustellen.

K
khel

19.09.2007 um 13:30 Uhr

@wölfchen:

Es ist wirklich schwer zu glauben, aber unser AG informiert uns tatsächlich mit schöner Regelmäßigkeit über die laufenden Verhandlungen über den Verkauf unserer Firma! So gesehen kommen schon sensible Geschäftsgeheimnisse zur Sprache.

Ich habe mit etlichen anderen Betriebsräten gesprochen, die auch schon einen Verkauf mitgemacht haben, und die waren beeindruckt davon, wie offen sich die Geschäftsleitung den AN gegenüber in dieser Sache präsentiert. Oftmals stellen ja, so wurde mir erzählt, die AG die AN vor vollendete Tatsachen. Nach dem Motto: "Ab heute heißen wir übrigens anders, und das hier ist der neue Geschäftsführer." So gesehen können wir uns hier nicht beklagen.

@Frank B:

wir hätten ja den AG gerne darauf festgenagelt, dass er einmal pro Jahr auf der Betriebsversammlung... usw. Da es bei uns aber mindestens noch eine Betriebsversammlung in 2007 geben wird (nämlich im 4. Quartal), kann sich der AG darauf berufen, dass er eben dann zur wirtschaftlichen Situation der Firma äußern wird und das im 3. Quartal eben nicht tut. Uns fehlte da also das Druckmittel.

Im Übrigen ist die Betriebsversammlung eben zu Ende gegangen. Weder gab es Verletzte, noch sind Leute währenddessen eingeschlafen. So gesehen war die Versammlung doch schonmal ein Erfolg ;-)

Nochmal Dank an alle User, die mir für die Vorbereitung der Betriebsversammlung mit ihren Tipps geholfen haben!

Gruß khel

P
pirat

19.09.2007 um 13:50 Uhr

Ahoi, khel,

dann herzlichen Glückwunsch......... weiter so! Falls es Verletzte gegeben hätte, hab ihr auch gut ausgeblidete Ersthelfer? :-)) Das andere ist in Arbeit.

Bin noch den Ginikoeffizient am Auswerten!!

K
khel

19.09.2007 um 14:04 Uhr

Hallo pirat,

dann verbleibe ich in freudiger Erwartung :-)

Und ansonsten haben wir genug Ersthelfer, die haben auch alle an der Betriebsversammlung teilgenommen ;-)

Gruß khel

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