Stundenerhöhung durch GF ohne Absprache mit MA oder BR
Wir haben eine BV Arbeitszeit vereinbart.... Darin steht eine Mindestarbeitszeit von 3 Stunden fest. Nun hat der Arbeitgeber den Mitarbeitern die dieses Kriterium erfüllen müssen ohne Absprache ... weder mit den etwa 10 betroffenen Mitarbeitern noch mit dem BR die wöchentliche Arbeitszeit von 19,25 auf 21,45 stunden erhöht. Sie haben diese Information lediglich zufällig auf ihren Abrechnungen entdeckt...... eigentlich nicht viel aber hochgerechnet kommt da schon fast eine Neueinstellung bei raus. Einige der Betroffenen sind nicht damit einverstanden. Sie wollen nicht mehr arbeiten.... Wie sollen wir da weiter verhalten...
Danke für die Antworten..
Community-Antworten (8)
04.02.2016 um 12:50 Uhr
Mit dem AG reden wäre da schon mal ein guter Ansatz :-) ihm sollte eigentlich klar sein, dass er nicht ohne Zustimmung der Mitarbeiter die Inhalte des Arbeitsvertrages ändern darf.
Die betroffenen Mitarbeiter könnten sich dann auch beim Betriebsrat beschweren und der kann, sollte der AG sich weigern die Stundenerhöhung rückgängig zu machen, die Einigungsstelle einschalten.
Zudem könntet Ihr die Zustimmung zu den Dienstplänen verweigern da die Mitarbeiter ja jede Woche 2,5 Überstunden machen müssten. Aber wie gesagt als erstes Reden :-)
04.02.2016 um 14:17 Uhr
Das wäre in der Tat eine Vertragsänderung, die nicht ohne Zustimmung der betroffenen Möglich ist.
So direkt kann der BR natürlich nicht die E-Stelle einberufen, wenn die Kollegen sich darüber beschweren - es handelt sich ja um einen Rechtsanspruch.
Aber natürlich ist der BR in der Mitbestimmung bei der Verteilung, Mehrarbeit, Dienstpläne und kann da den Kollegen hilfreich zur Seite stehen, indem er hier alle Möglichkeiten ausschöpft.
Ansonsten sehe ich das wie moreno > erst einmal ins Gespräch kommen und das Ganze hinterfragen.
04.02.2016 um 16:44 Uhr
D'accord. (moreno: Bei einem Rechtsanspruch ist regelmäßig das Gericht zuständig, nicht die E-Stelle.)
04.02.2016 um 16:54 Uhr
Und wie sollte solch eine Klage vor Gericht aussehen?
Die AN haben einen Arbeitsvertrag mit einer fest vereinbarten Arbeitszeit. Der Arbeitgeber hat diese anscheinend überhaupt nicht erhöht, sondern lediglich in den Abrechnungen eine Sollarbeitszeit von 21,45 statt 19,25 eingetragen.
Also wendet sich der AN an den Arbeitgeber und weist diesen darauf hin, dass seine Stundenabrechnung falsch ist.
04.02.2016 um 18:26 Uhr
Hmmm der AG weist unberechtigt Überstunden an die AN beschweren sich beim Betriebsrat darüber wieso soll da das Arbeitsgericht zuständig sein und nicht die Einigungsstelle?
04.02.2016 um 18:40 Uhr
Na weil die Einigungsstelle bis auf einer Maßnahme (Gewährung von Urlaub) nicht für die individualrechtlichen Ansprüche der AN zuständig ist...
04.02.2016 um 19:09 Uhr
Für die Gewährung von Urlaub ist die Einigungsstelle ebenfalls nicht zuständig!
04.02.2016 um 20:46 Uhr
Na Globus Du kennst auch nur einen Paragrafen im BetrVG. Auch das Leisten von Überstunden kann einen Beschwerdegegenstand sein.
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