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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neue AZ ohne Absprache mit dem BR

W
werwiewas
Jan 2018 bearbeitet

Frei nach dem Motto, neue Besen kehren gut, möchte unser neuer Chef an den Feiertagen unsere Firma eine Stunde eher öffnen. Dies wurde am schwarzen Brett schon ausgehangen, ohne dies mit dem BR abzustimmen. Wir haben eine Kernarbeitszeit und darüber auch eine Betriebsvereinbarung. Die von ihm geplante Arbeitszeit ist dort nicht angegeben... Reicht das um ihm den Wind aus den Segeln zu nehmen? Danke schon einmal für die Antworten.

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Community-Antworten (2)

RW
rainer w

07.11.2008 um 01:36 Uhr

@werwiewas Jeppdas reicht. §87 Abs. 1 Nr 2 Beginn und End der Täglichen arbeitszeit........

W
werwiewas

07.11.2008 um 01:45 Uhr

Danke! Auf geht's in den Kampf ;-)

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