Erstellt am 28.01.2016 um 09:15 Uhr von gironimo
sehe ich auch so.
Ich würde ihn aber auch mal Fragen, wie sein demokratisches Selbstverständnis ist und wie er den § 2 BetrVG sieht.
Erstellt am 28.01.2016 um 10:40 Uhr von alterMann
Da bin ich grundsätzlich bei gironimo.
Es gibt aber natürlich für den AG Grenzen, über die man mit ihm sprechen kann.
Unser AG hat uns z.B. gebeten (nicht verboten), ein innerbetriebliches BR-Forum nicht einzurichten. Er fürchtet dadurch die Vernichtung produktiver Arbeitsstunden. Wir haben dagegen den auch für uns zweifelhaften Nutzen abgewogen und verzichten jedenfalls zunächst auf die Einrichtung.
Die Forderung zu einer vorherigen Genehmigung jedenfalls würde wir uns sicher nicht bieten lassen.
Erstellt am 28.01.2016 um 11:53 Uhr von stehipp
ich glaube da sind wir uns alle ziemlich einig. Sowas lasse ich mir nicht verbieten. Sicherlich sollte man jedesmal überlegen, ob das Mail wirklich rausgehen muss. Schließlich ärgert sich jeder Mitarbeiter so schon über die Flut der Mail die er so täglich bekommt.
Falls der Arbeitgeber es trotzdem macht (verbietet), schlagt ihm doch einfach vor, dass ihr zukünftig alle Mitarbeiter postalisch informieren werdet. Das das Vorgehen natürlich deutlich kosten- und zeitintensiver ist könnt ihr ja leider nicht beeinflussen.
Erstellt am 28.01.2016 um 12:29 Uhr von derdermalwjlwar
Die internen Kommunikationswege die der AG einrichtet und selbst nutzt, die darf der dem BR nicht verbieten.
Das ergibt sich u.a. aus §40 (2) BetrVG, und findet sich in allen Kommentaren dazu, in den Abschnitten zu Kommunikation und Kommunikationsmittel und -wege.
Erstellt am 28.01.2016 um 12:42 Uhr von Pickel
"die der AG einrichtet und selbst nutzt," sorry derdermalwjlwar, aber wie kommst du auf diese schmale Brett? Selbstverständlich kann der AG Kommunikationswege aufbauen, die er für sich alleine reserviert. Und wenn er einen Minnesänger für sich wählt - der BR wird sich allein auf die Wege beschränken müssen, die erforderlich sind.
Die Gleichung AG darf = BR darf ist einfach nur falsch.
Lies einfach dein selbst genanntes Gesetz.
Erstellt am 28.01.2016 um 13:20 Uhr von derdermalwjlwar
Wenn Du magst, Pickel, dann ergänze ich meine Wortwahl sinngemäß so wie ich es meinte. Dann wird das Brett aber ziemlich breit:
Wenn der AG eMail für die innerbetriebliche Kommunikation einrichtet, und eMail als Mittel zur Kommunikation an die AN nutzt und ggf. selbst Rundmails schreibt, dann darf er das dem BR nicht verweigern. Weder den Zugang zu eMail, noch den Versand von Rundmails.
Wenn der AG eigene Mailverteiler für unterschiedliche Zielgruppen anlegt, dann muss er die dem BR nicht zur Verfügung stellen, muss ihm aber erlauben, sich ggf. eigene Verteiler anzulegen und zu nutzen.
Deine zu allgemeine Gleichung, die Du schon mehrfach genutzt hast um Mitbestimmung zu negieren, die würde ich so abwandeln wollen:
AG darf = BR darf, soweit im BetrVG oder durch Rechtsprechung geregelt.
Natürlich darf der BR nicht in die Leitung des Betriebes eingreifen, aber
(AG=BR) dürfen die Beschäftigten informieren, mit den Mitteln die im Betrieb allgemein genutzt werden.
Gruß
Furunkel (am Arsch des Arbeitgebers)
Erstellt am 28.01.2016 um 13:36 Uhr von Pickel
derdermalwjlwar, alles schön und gut. Aber die Grundlage ist die ggf. gegebene (das ist jeweils eine Prüfung des Einzelfalls) Erforderlichkeit, nie aber ein "was der AG darf, darf der BR auch"
Schön wie du in vielen Worten bestätigst, im ersten Beitrag einfach Blödsinn geschrieben zu haben.
Erstellt am 28.01.2016 um 14:12 Uhr von derdermalwjlwar
Tja, Pickel, dann solltest Du einfach auch die Frage dazu richtig lesen und verstehen. Hier ist der Einzelfall klar, und Deine pauschale Antwort eben falsch.
Ich habe auch nicht Blödsinn geschrieben, sondern nur so verkürzt (für Dich anscheinend zu kurz), dass es für diesen Fall eine vollständige Antwort und auch verständlich war.
Nur hast Du es dann verallgemeinert.
Und anscheinend hast Du dort nicht nachgelesen, worauf ich verwiesen habe. Sonst hättst Du es im Kontext der Fragestellung verstehen können.
Erstellt am 28.01.2016 um 14:46 Uhr von moreno
Wenns nach Pickel ginge würden die Betriebsräte noch Trommeln! Weiß garnicht wie sich so eine arbeitgeberfreundliche Pfeife hier eingeschlichen hat und was der überhaupt hier will außer immer stupide die Leute hier anzubellen!
Erstellt am 28.01.2016 um 16:32 Uhr von Challenger
Tach auch,
die Mail und/oder den Versand vorher vom AG genehmigen lassen,läuft auf eine Kontrolle der
BR-Arbeit durch den AG hinaus. Für einen solchen Anspruch des AG geben die einschlägigen
Gesetzesmaterialien nichts her.
Erstellt am 29.01.2016 um 07:23 Uhr von Hartmut
Eine solche Genehmigungspflicht gibt es natürlich nicht.