Urlaubsanspruch
Hallo zusammen, ein Freund kommt mit folgendem Problem zu mir. Er erbeitet in einem Hotelbetrieb in der Datenverarbeitung. Der Betrieb hat keinen Betriebsrat. Er möchte gerne 3 Wochen in Urlaub, sein Chef hat das abgelehnt mit der Begründung, er würde in jedem Fall betriebliche Belange finden um diesen Urlaub zu verhindern. Das urlaubsgesetz schreibt auch nur vor, dass 12 Werktage am Stück genommen werden müssen. Hat er trotzdem eine Chance 3 Wochen machen zu können? Mir ist so etwas in meiner Tätigkeit als BR in unserer Firma noch nicht vorgekommen aber ich bin der Meinung, dass ohne BR und eine entspr. BV hier nix zu machen ist. Wie ist Eure Meinung
Community-Antworten (5)
21.01.2016 um 13:17 Uhr
Natürlich könnte der Kollege klagen. Offenbar hat der AG jetzt ja noch nicht einmal Gründe. Er würde sie im Ernstfall erst einmal suchen. Vielleicht reicht es schon, wenn der Kollege einen Rechtsanwalt bittet, mal einen Brief an den AG zu schreiben.
Ansonsten - BR wählen, der ja bei allgemeinen Urlaubsgrundsätzen in der Mitbestimmung ist.
21.01.2016 um 13:37 Uhr
Danke gironimo, wie immer sehr hilfreich Deine Antwort.
21.01.2016 um 17:42 Uhr
"Das urlaubsgesetz schreibt auch nur vor, dass 12 Werktage am Stück genommen werden müssen. "
Genau genommen ist das so nicht richtig. § 7 Abs 2 Satz 1 BUrlG sagt etwas anderes. Eine Teilung sieht der Satz 2 nur in dringenden betrieblichen Gründen vor... Und die zu finden wird nicht so einfach. Aber wie gironimo schrieb: BR einschalten, der hat hier eine erzwingbare Mitbestimmung. Ist schön Einigungsstellentauglich ;-) Das wird erfolgreicher sein, als individuell zu klagen...
21.01.2016 um 18:45 Uhr
Zitat: "Der Betrieb hat keinen Betriebsrat"
21.01.2016 um 18:59 Uhr
ups und ich habe gelesen: "der Betrieb hat EINEN Betriebsrat" Sorry, mein Fehler... Im Alter werden die Augen schlechter ;-)
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