Erstellt am 01.04.2008 um 16:46 Uhr von Petrus
Ohne einen Kommentar zur Hand zu haben:
Wenn im AV nichts anderes geregelt ist: Den vollen Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub oder den vertraglichen Urlaub anteilig (nach Günstigkeitsprinzip). Dürfte mehr oder weniger das gleihce sein.
Erstellt am 02.04.2008 um 10:46 Uhr von Alessio
Hallo Hetti,
meistens im Tarifvertrag geregelt falls ihr Tarifgebunden seid.
mfg
Alessio
Erstellt am 03.04.2008 um 16:19 Uhr von brmagdeburg
hallo, soweit wir wissen hat ein ma den vollen urlaubsanspruch sobald er mindestens 6 monate im neuen jahr im arbeitsverhältnis steht. diese auskunft haben wir von einer rechtsanwältin.
gruß
brmagdeburg