Urlaubsanspruch
Hallo zusammen, ich habe eine Frage und hoffe es kann mir jemand helfen. Wenn ein Kollege im August in Rente geht, steht ihm dann der Urlaub anteilmäßig zu, oder der komplette Jahresurlaub? Für Eure Antworten schon jetzt danke.
Community-Antworten (3)
01.04.2008 um 18:46 Uhr
Ohne einen Kommentar zur Hand zu haben: Wenn im AV nichts anderes geregelt ist: Den vollen Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub oder den vertraglichen Urlaub anteilig (nach Günstigkeitsprinzip). Dürfte mehr oder weniger das gleihce sein.
02.04.2008 um 12:46 Uhr
Hallo Hetti,
meistens im Tarifvertrag geregelt falls ihr Tarifgebunden seid.
mfg
Alessio
03.04.2008 um 18:19 Uhr
hallo, soweit wir wissen hat ein ma den vollen urlaubsanspruch sobald er mindestens 6 monate im neuen jahr im arbeitsverhältnis steht. diese auskunft haben wir von einer rechtsanwältin.
gruß
brmagdeburg
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