W.A.F. LogoSeminare

Urlaubsanspruch

S
sanndre
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,darf der Arbeitgeber bei längerer Krankheit des Arbeitnehmers Urlaubstage abziehen? Der Kollege war von Juni 2010 bis April 2011 krank. Ihm stehen jährlich 24 Tage zu, der Arbeitgeber hat ihm nur 12 Tage Urlaub gewährt. Gruß Sanndre

1.31802

Community-Antworten (2)

B
blackseven

18.07.2011 um 16:03 Uhr

sanndre die Kuschelmaus, ziemlich offensichtlich.

K
Kurzarbeiter

18.07.2011 um 16:32 Uhr

Nein, dass darf der AG nicht. Der gesetzliche Urlaub lt. Bundesurluabsgesetz 8bei 5 Tage Woche = 20 Tage und bei 6-Tage-Woche = 24 Tage) und ggf. Zusatzurlaub für Schwerbehinderte darf nicht gekürzt werden und auch nicht verfallen.

Der tarifl. oder arbeitsvertragliche Mehrurlaub, kann ggf. gekürzt werden wenn dieses so vereinbart ist. Dieser Urlaub verfällt auch gem. den Regeln des Bundesurluabsgesetz bez. TV/ARbV.

Das Problem ist nur, der AG muss ggf. klagen.

Ihre Antwort