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Urlaubsanspruch

M
monti
Feb 2019 bearbeitet

Hallo,ich habe eine Frage zu Urlaubsanspruch bei Krankheit. Ich bin seit 27.03.2008 krank und bekomme seit 15.05.2008 Krankengeld.Sei 28.08.2008 bin ich 50% Schwerbehindert, habe in 2008 auch an Reha Maßnahmen ( Klinik) teilgenommen. Ich werde zum 03.08.2009 wieder Vollzeit arbeiten.Habe in 2008 schon 3Urlaubstage gehabt,arbeite in 5 tage / Woche.Für mich gilt der Tarifvertrag-Tapetenverarbeitung- Wieviel Urlaub bekomme ich aus 2008 und aus 2009?

11.14404

Community-Antworten (4)

I
Immie

23.06.2009 um 11:32 Uhr

@monti Hattest du 2008 schon Urlaub? Arbeitest du eine 5 oder 6 tage Woche?

G
Galaxy

23.06.2009 um 12:46 Uhr

@monti

Zusatzfrage zu Immies Fragen: gilt für dich Bundesurlaubsgesetz oder ein Tarifvertrag?

Für die 50% SB (hiermit ist ausdrücklich NICHT die Gleichstellung gemeint) gilt dann noch zusätzlich der § 125 Abs. 2 SGB IX Besonderheiten gelten gemäß § 125 Abs. 2 SGB IX dann, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft nicht während des gesamten Kalenderjahres besteht (z.B. Anerkennung als schwerbehinderter Mensch ab dem 15.07.). In diesen Fällen hat der schwerbehinderte Mensch (nur) für jeden vollen Monat der im Beschäftigungsverhältnis vorliegenden Schwerbehinderteneigenschaft einen Anspruch auf ein Zwölftel des regelhaften Zusatzurlaubs (im obigen Beispiel also für 5 Monate). Entstehen bei dieser Berechnung Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, so werden sie auf volle Urlaubstage aufgerundet. Der so ermittelte Zusatzurlaub ist ebenfalls dem allgemeinen Erholungsurlaub hinzuzurechnen. Der Anspruch nach § 125 SGB IX ist ein Mindestzusatzurlaub. Sehen gesetzliche, tarifliche oder betriebliche Regelungen (Betriebsvereinbarung) einen längeren Zusatzurlaub vor, so gelten diese Sonderregelungen zugunsten der schwerbehinderten Beschäftigten (§ 125 Abs. 1 Satz 2 SGB IX).

G
Galaxy

23.06.2009 um 14:52 Uhr

@monti

zuerst eine Bitte an dich, nicht im Nachhinein deine Eingangsfrage verändern, es sieht sonst so aus als wären Immie, ich oder andere "Antwortenden" zu doof zum Lesen.., ok? ;-))

In dem für dich geltenden TV ist geregelt wieviel Urlaubsanspruch du hast, dann musst du für 2008 die 3 schon genommenen abziehen, anteilig den Urlaub nach §125 SGB IX für 2008 hinzurechnen sowie den Urlaub 2009 und Zusatzurlaub nach §125 SGB IX dazurechnen und du hast dein Ergebnis. Nochmal erwähnt, der Zusatzurlaub nach §125 SGB IX steht dir nur zu, wenn du als Schwerbehinderter im Sinne des Gesetzes anerkannt bist.

W
Waschbär

23.06.2009 um 16:00 Uhr

@galaxy, ach komm schon seit wann stört es dich wenn jemannd denk "Mensch is der Doof " :-()

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