Erstellt am 19.09.2006 um 15:57 Uhr von Kerstin
Wenn Ihr tarifgebunden seit, kann nur die entsprechende Gewerkschaft einen Haustarifvertrag unterzeichnen. Ihr dürft bzw. braucht nicht zu verhandeln.
Anderes ist es, wenn der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist und auch bis jetzt kein Arbeitnehmer Tariflohn erhält.
Erstellt am 19.09.2006 um 16:09 Uhr von miffi
hm, wir haben momentan die Allgem. Vertragsrichtlinien, die sollen abgeschafft werden und statt dessen soll ein hauseigener "Tarifvertrag" an den TVöD angeglichen eingeführt werden. Der AG ist nicht im Arbeitgeberverband, somit in einem rechtsfreien Raum....
Erstellt am 19.09.2006 um 16:14 Uhr von Ramses II
"Wenn Ihr tarifgebunden seit, kann nur die entsprechende Gewerkschaft einen Haustarifvertrag unterzeichnen. Ihr dürft bzw. braucht nicht zu verhandeln.
Anderes ist es, wenn der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist und auch bis jetzt kein Arbeitnehmer Tariflohn erhält."
Kerstin,
wie ist das denn wenn der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist und bis jetzt kein Arbeitnehmer Tariflohn erhält?
Erstellt am 19.09.2006 um 19:16 Uhr von Lala
Hallo Miffi, wir sind z. zt. damit beschäftigt eine neue Entgeltordnung für Neueinstellungen in der neu gegründeten gGmbH aufzustellen. Einige MA werden noch nach BAT bezahlt, welcher aber auslaufen soll. Vergeblich haben wir uns um die Übernahme des TVöD bemüht.
Mit der Übernahme hätten wir ein gleiches Lohnsystem und damit Lohndumping vermieden.
Bei der Entgeltordnung ist der BR mit involviert. Nicht bei der Festlegung des Grundgehaltes, wohl aber bei der prozentualen Abstufung einzelner Lohngruppen.
Bei dem Grungehalt konnten wir nur erreichen, dass der AG nicht mehr als 5% unter dem TVöD bleibt. Wir lassen uns in dieser Angelegenheit von einer Rechtsanwältin beraten. Da fast alles ( jedenfalls in der Pflege) inzwischen auf Lohndumping hinausläuft, muß man sehr aufpassen. in diesem Zusammenhang würde ich gern etwas mehr über Entgeldordnungen wissen, wenn der AG nicht tarifgebunden ist.