Haustarifvertrag
Hallo! Bei uns soll in Zukunft in einem HTV ,von Seiten der Gewerkschaft, festgeschrieben werden, das alle freigestellten BR Mitglieder in der Gewerkschaft sein müssen. Geht das überhaupt? Die Kollegen werden doch durch die Belegschaft gewählt weil Sie deren Vertrauen haben nicht weil sie unbedingt in der Gew. sind. Das steht so auch nicht im Betriebsverfassungsgesetz. Meiner Meinung nach eine Apsperrklausel und diese gibt es vieleicht in den USA bei uns eigentlich verboten nach GG Art. 9.
Community-Antworten (6)
02.10.2013 um 12:43 Uhr
Ich wüsste auch nicht, wie man überhaupt auf die Idee kommen könnte, so etwas in einem Tarif zu regeln. Es macht absolut keinen Sinn.
Vielleicht handelt es sich auch nur um ein Verhandlungsmanöver.
02.10.2013 um 12:47 Uhr
Ehrlich gesagt, ich mag an die Ernsthaftigkeit dieser Frage gar nicht glauben.
Welche Gewerkschaft wäre das denn?
02.10.2013 um 13:11 Uhr
kann durch Tarifvertrag gar nicht wirksam geregelt werden
02.10.2013 um 20:43 Uhr
...ist aber doch so, unser Konzernbetreuer möchte wenn er sich mit der Gewerkschaft für einen HTV einsetzt, in dem es mehr Freistellungen gibt als nach Gesetz ,unbedingt eine 100% ige Mitgliedschaft aller Freigestellten. Macht er zur Bedingung gegenüber dem AG ,der das aber auch nicht möchte. Dann kommen Kollegen raus die sich mehr für die BR Arbeit einsetzen als manch ein Gewewrkschaftler. Klar ist es von Vorteil Mitglied der GW zu sein aber doch nicht Bedingung. Für mich ist das Erpressung.
02.10.2013 um 21:15 Uhr
kann er ja gerne möchten könnte mir vorstellen, daß zusätzliche "übergesetzliche" Freistellungen dergestalt vereinbart werden,
aber ALLE Freistellungen kann er in dieser Form nicht regeln, das entscheidet das Gremium selbst falls die Mehrheitsverhältnisse aber eher gewerkschaftfreundlich ausfallen, könnte auch das Ergebnis der Freistellungen gewerkschaftslastig ausgehen
03.10.2013 um 19:11 Uhr
@ Ottokar
"Bei uns soll in Zukunft in einem HTV ,von Seiten der Gewerkschaft, festgeschrieben werden, das alle freigestellten BR Mitglieder in der Gewerkschaft sein müssen. Geht das überhaupt? "
Das geht definitiv NICHT!
Der Satz 2 in § 38 Abs.1 BetrVG "Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können anderweitige Regelungen über die Freistellung vereinbart werden." bezieht sich ausschließlich auf die Anzahl der Freistellungen. Ergänzend könnte in einem TV die Möglichkeit der Teilfreistellung eines in Vollzeit tätigen BRM per TV ausgeschlossen werden.
Das war´s aber auch schon!
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