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Eigenständiger Betriebsteil oder automatisch Wahl am Haupbetrieb

KM
Klaus M.
Jan 2023 bearbeitet

Wir haben einen Hauptbetrieb (aktuell noch ohne BR) mit über 100 Mitarbeitern. Wir haben auch 4 weit entfernte Niederlassungen (mit jeweils ca. 20 Mitarbeitern). Dort sind Niederlassungsleiter als Führungskräfte (nicht leitende Mitarbeiter) beschäftigt, die quasi als verlängerter Arm der Zentrale fungieren. Die gesamte Organisation und Personalplanung wird aus der Zentrale gesteuert.

Nehmen diese Niederlassungen nun automatisch an der Wahl des Hauptbetriebs teil oder gründen die alle einen eigenen?

Bitte um qualifizierte Antworten, da ich hier schon völlig unterschiedliche Aussagen erhalten habe

42007

Community-Antworten (7)

M
Muschelschubser

25.01.2023 um 09:17 Uhr

Bevor ich hier etwas unvollständig zusammenfasse - vielleicht ist dieser link ganz aufschlussreich:

https://www.hensche.de/betriebsratswahl-betrieb-und-betriebsteil-wo-wird-gewaehlt.html#tocitem1

Ich interpretiere das jedenfalls so: Die Niederlassungsleiter sind lt. Deiner Darstellung keine leitenden Angestellten und dürften somit keine Entscheidungsbefugnisse haben, bei denen der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat (Insbesondere personelle Einzelmaßnahmen nach §99 BetrVG).. Demnach wäre die Definition für einen "Betrieb" nicht gegeben und es wäre ein Betriebsrat zu wählen, der für den Hauptbetrieb und alle Niederlassungen zuständig ist.

C
celestro

25.01.2023 um 10:39 Uhr

"Bitte um qualifizierte Antworten,"

Qualifiziert sind nur Antworten eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht. Wenn Du also solch eine Antwort möchtest, musst Du einen davon fragen.

KM
Klaus M.

25.01.2023 um 10:46 Uhr

Dort steht doch:

„Von der Re­gel, dass Be­triebs­tei­le und Haupt­be­trieb ei­nen ein­heit­li­chen Be­trieb bil­den, macht § 4 Abs.1 Satz 1 Be­trVG ei­ne Aus­nah­me, wenn der Be­triebs­teil

  • räum­lich weit vom Haupt­be­trieb ent­fernt ist oder
  • durch sei­nen Auf­ga­ben­be­reich und durch sei­ne Or­ga­ni­sa­ti­on ei­genständig.

Bei uns ist aber die weite Entfernung doch gegeben? Hhhmmm…?

M
Muschelschubser

25.01.2023 um 10:51 Uhr

Was heißt denn "weit"?

Gerade solche dehnbaren Angaben könnten in der Tat eine Frage für einen Fachanwalt sein.

KM
Klaus M.

25.01.2023 um 10:57 Uhr

Zwischen 100 bis 600km

M
Muschelschubser

25.01.2023 um 11:13 Uhr

Okay.

Bei den 100km kann das ein Grenzfall sein. Die Zumutbarkeit könnte hier durchaus noch gegeben sein. Ist halt auch die Frage, ob nur eine Bimmelbahn oder ein ICE fährt, ob es eine Autobahn oder nur Wirtschaftswege gibt. Es ist halt immer problematisch, wenn man nirgends verbindliche Angaben herauslesen kann und quasi nach Präzedenzfällen suchen muss.

Bei den 600km gehe ich mal davon aus, dass sie nicht mal eben in 45 Minuten mit RyanAir zu wuppen wären. Dann wären in der Tat die weiteren Voraussetzungen für eine Betriebsratsgründung zu prüfen.

Problematisch wäre an der Stelle dann noch die Gleichbehandlung aller Standorte bei unterschiedlichen Voraussetzungen.

Daran sieht man einmal mehr dass Gesetze, Urteile und Kommentare nicht alle Fragen sicher beantworten können.

In einem solchen Fall würde ich z.B. tatsächlich den Hausjuristen meiner Gewerkschaft anrufen.

E
enigmathika

25.01.2023 um 13:06 Uhr

"Bitte um qualifizierte Antworten, da ich hier schon völlig unterschiedliche Aussagen erhalten habe."

Selbst von einem Anwalt könntest du hier unterschiedliche und dennoch qualifizierte Aussagen bekommen. Unser Anwalt hat uns gefragt, was wir gern wollen, weil er für beides hätte argumentieren können.

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