Hallo!
Wir werden ab den 01.10.05 ein ausgegliederter Betriebsteil und wollen einen eigenen BR gründen.
Unser noch Arbeitgeber will uns organisatorisch/betriebsratstechnisch aber in einem 47km entfernten Standort zuordnen, der auch mit ausgegliedert wird; dessen Betriebsrat dann für uns zuständig wäre.
Gibt es eine Regelung bezüglich Entfernung?
Müßen Neuwahlen im 47km entfernten Standort stattfinden wenn wir ihn doch zugeordnet werden?