Hallo zusammen,

bei der unserer BR Wahl im Mai waren wir 165 wahlberechtigte AN. Es stellt sich aber die Frage, ob die Kollegen, welche als überlassene Arbeitnehmer arbeiten, nicht doch zu uns gehören. Wir würden dann die 200er Marke überschreiten und hätten ein Anrecht auf ein freizustellendes BR Mitglied.

Unser AG Ansprechpartner sagt, dass wir 165 in Projektarbeit arbeiten und deshalb unseren Vertrag mit der Niederlassung Berlin geschlossen haben. Die anderen Kollegen haben aufrgund der AnÜ ihren Vertrag mit dem Stammsitz in München und werden lediglich in Berlin eingesetzt.

Sind diese nicht durch die geographische Nähe zu uns gehörig? Es gibt ja auch nur einen Niederlassungsleiter in Berlin... der ist sowohl für uns als auch für die Kollegen zuständig.

Wenn die zu uns gehören - es sind so um die 40, dann betreuen wir die doch automatisch mit, oder? Und haben wir Anrecht auf eine Freistellung für den BR?