Hallo Forum,
wir wollen einen neuen Betriebsrat wählen. Ich benötige jetzt eine verständliche Definition für den Begriff Betriebsteil. (§1 und §4 Betriebsverfassungsgesetz).
Denn je nach Definition Betriebsteil müssen oder dürfen wir einen oder zwei BR wählen, da zwischen den beiden Hauptarbeitsstätten 200 km liegen.
Wichtig dabei: wir sind eine Zeitarbeitsfirma. Kann der Arbeitsplatz der einzelnen Leiharbeiter als Betriebsteil der Zeitarbeitsfirma bezeichnet werden? (Hier einmal 220 MA und einmal 160 MA) Oder - wie der AG meint - ausschließlich der Sitz der Verwaltung des Unternehmens (Eintrag im Handelsregister).