Moin,

eine Kollegin, hat eine Beschwerde gegen einen Kollegen eingereicht, der Sachbestand der Beschwerde ist eine Mail, welche dem BR ebenfalls weitergeleiteten worden ist. Die Beschwerde, ging direkt mit der Bitte um Klärung ein. Der Betriebsratsvorsitzende hat zur Sitzung eingeladen, die Beschwerde stand in der Tagesordnung. Ein Beschluss wurde vorgenommen, der Betriebsrat hat die Beschwerde angenommen. Der Kollegin wurde mitgeteilt, dass sich der Betriebsrat der Beschwerde annimmt und diese an den Arbeitgeber weiterleitet, (worum beim Einreichen der Beschwerde bereits gebeten wurde). Bei der nächsten Sitzung mit dem Arbeitgeber, ist die Beschwerde offiziell weitergleitet worden, zum weiteren Vorgehen (Anwesend waren 3 Betriebsratsmitglieder von 5 ( 2 Verhindert, Ersatz ebenfalls verhindert))

Diese 3 Anwesenden, haben nun eine Beschwerde erhalten, von dem Kollegen gegen den die Beschwerde der Kollegin eingereicht worden ist. Eingereicht über den Arbeitgeber, genannt sind die drei Mitglieder, welche die Beschwerde weitergereicht haben.

Dieser wirft dem Betriebsrat nun vor nicht sachgemäß gehandelt zu haben in Form von: Die Beschwerde wurde nicht richtig angenommen, der Betriebsrat hätte ihn anhören müssen.
Der Betriebsrat wäre nicht beschlussfähig gewesen.
Der Betriebsrat hätte die Beschwerde (weil nicht vollzählig) nicht weitergeben dürfen.
Das Weiterleiten der E-Mail (Bestandteil der Beschwerde) wäre unzulässig.
Der Betriebsrat wäre voreingenommen gewesen.
Es wird um eine nachträgliche Ausbesserung geben sowie eine Offenlegung des Vorgehens.

Prinzipiell sehen wir nicht, das der Betriebsrat falsch gehandelt hat. Was ebenfalls nicht stimmig ist, dass die Beschwerde offiziell die Kollegen des BR als Mitarbeiter benennt und somit nicht offiziell an den BR geleitet worden ist sondern im einzelnen an die Kollegen*innen.

Danke für eure Hilfe :)