Erstellt am 29.07.2023 um 14:09 Uhr von celestro
Hmmm ... schwierige Thematik. Ich würde sagen, dass das BRM bezüglich der Beschwerde der Kollegin durchaus mitreden / mitentscheiden darf.
Erstellt am 29.07.2023 um 14:39 Uhr von smskbury
Der Betriebsrat muss in der Lage sein, unparteiisch für die Interessen der Arbeitnehmer zu handeln. Wenn ein Betriebsratsmitglied befangen ist, kann es nicht sicher sein, dass es in der Lage ist, unparteiisch zu entscheiden.
Wenn er oder sie dennoch beim Beschluss beteiligt ist, kann die Entscheidung meines Erachtens angefochten werden.
Erstellt am 29.07.2023 um 14:52 Uhr von celestro
ob das BRM befangen ist oder nicht, entscheidet sich aber nicht darüber, ob es auch ein "Problem" mit dem Vorgesetzten hat. ;-)
Erstellt am 29.07.2023 um 23:51 Uhr von WackleDackle
Sind die Vorgesetzten der Arbeitgeber? Warum können die das ablehnen, das kann doch nur der AG.
Du sagtest ja, die haben sich getrennt voneinander beschwert. Bedeutet das auch unabhängig oder haben sie sich vorher abgesprochen? Bei letzterem fände ich es auch schwierig, dann mitzubestimmen , da man es als eine Beschwerde auffassen könnte.
Wenn sie sich unabhängig voneinander beschwert haben, dann sollte er eigentlich über die (eigenständige) Beschwerde der Kollegin mitbestimmen können.
Die Faustregel ist ja, dass Befangenheit vorliegt, wenn das BRM individuell und unmittelbar betroffen ist. Bei der Beschwerde der Kollegin ist es ja nur mittelbar betroffen. Gut, man könnte auch argumentieren, dass wenn die Beschwerde zusammen abgegeben worden wäre, das „individuell“ nicht mehr greift, also auch keine Befangenheit vorliegt. Das haben wohl aber Gerichte in der Vergangenheit schon anders beurteilt (z.B. 7 TaBV 28/12)
Auf jeden Fall schwierig. Könnte ein Gericht so oder so werten.
Wenn der BR eh geschlossen hinter der Beschwerde steht und es nur um das formale geht, könnte sich das BRM bei der Beschlussfassung auch einfach wegen unaufschiebbarer Dienstverpflichtungen abmelden, der BRV lädt ein Ersatzmitglied und ihr habt einen rechtssicheren Beschluss.
Erstellt am 30.07.2023 um 12:15 Uhr von celestro
Der BRV gibt die Beschwerden gar nicht ans Gremium weiter ... also braucht man sich über "mitentscheiden" auch erst einmal überhaupt keine Gedanken zu machen.
Jedenfalls halte ich das ganze Gerede (Sammelbeschwerden seien unzulässig) und auch die Handlungen (nicht ans Gremium weiterleiten ... Befragungen durchführen und die Beschwerde dann ablehnen) für völligen Mumpitz und rechtlich kein Stück haltbar.
Stellt sich halt die Frage, wie man sonst noch vorgehen kann. Da bleibt in meinen Augen nur, die Beschwerde direkt dem AG zu übermitteln, oder einen Anwalt einzuschalten.
Erstellt am 30.07.2023 um 13:34 Uhr von WackleDackle
Ui, das scheint ja ein super BRV zu sein. Ihr könnt ihn mal freundlich darauf hinweisen, dass er quasi der Postbote ist, und nicht entscheiden darf, welche Informationen er and Gremium weitergibt und welche nicht.
Darüber hinaus steht doch im §84 BetrVG ganz klar, dass der ArbGeb über die Beschwerde entscheidet (Fitting RN 16: oder ein bevollmächtigter Vertreter). Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Es müssen bei Ablehnung aber dem AN die Gründe dargelegt werden.
Wird die Beschwerde abgelehnt, kann der AN Kraft des §85 BetrVG die Beschwerde dem BR vorlegen. So wie ich das verstehe, muss der AN das aber aktiv tun. Eine Beschwerde, die beim ArbGeb eingereicht wurde und von diesem abgelehnt wurde, wird nicht automatisch BR Thema.
Der AN kann die Beschwerde natürlich jedem BRM übermitteln, nicht nur dem BRV. Damit hat der BR darüber zu verhandeln, mit dem ArbGeb zu verhandeln und zur Not die E-Stelle anzurufen.
Das mit der Befangenheit gilt nur für den TOP bei dem auf eine Beschlussfassung hingewirkt wird. Vorherige Diskussionen (z.B. in anderen Sitzungen) sind nicht davon betroffen. Auch hat der BRV nicht die Gründe nachzuforschen, sollte ein BRM sich für befangen erklären.
Wieso stellt nicht die Kollegin die Beschwerde beim BR, dann ist die unmittelbare Befangenheit doch nicht gegeben?
Erstellt am 31.07.2023 um 09:22 Uhr von fantil
Zitat cerberos007: "xxxxxxxxxx"
@cerberos007, warum machst du das?