Umgang mit Beschwerden Kollegen beschweren sich über Kollegen.
Arbeitnehmer A hat mitbekommten das Arbeitnehmer B und C den eigenen Betrieb beim Wettbewerb durch den Dreck ziehen und beschwert sich beim BR, weil er nichts mit solchen Machenschaften zu tun haben will. Der BR will die Namen von B und C wegen des Vergehens weitergeben, A will aber nicht das sein Name genannt wird.
Darf / Soll der BR die Namen von B und C mit dem Vergehen an die GL weiterleiten, obwohl es keine weiteren Beweise für diese Tatsachen gibt. Bitte um Sachauflösung mit den dazugehörigen §. Ich komme da einfach nicht weiter.
Community-Antworten (7)
10.03.2019 um 17:03 Uhr
Diese Diskussion hatten wir hier schon ein Dutzend mal (oder noch öfter). Aber einen Paragraphen, der das so deutlich sagt, gibt es nicht.
Ein Recht auf anonyme Behandlung einer Beschwerde gibt es mWn nicht. Und der BR sollte schon aus Selbstschutz nicht hingehen und die Sache anonym weiter geben.
11.03.2019 um 08:49 Uhr
Wenn überhaut greifen hier folgende Paragraphen: BetrVG §80 Allgemeine Aufgaben BetrVG §84 Beschwerderecht BetrVG §85 Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
Mehr fällt mir da erst mal nicht ein. ABER: Aus diesen Gesetzen geht nicht daraus hervor, dass Ihr Euch um eine Beschwerde mit einem solchen Inhalt kümmern müsst. Last Euch nicht für Meinungsverschiedenheiten von Mitarbeitern untereinander instrumentalisieren. Am Ende könntet Ihr die Dummen sein.
Zitat: "....obwohl es keine weiteren Beweise für diese Tatsachen gibt." -> das sagt doch schon alles! Last die Finder davon! Nach §85 könntet Ihr nach einer Beratung die Beschwerde als "nicht berechtigt" abweisen.
11.03.2019 um 11:58 Uhr
Wissen denn die Arbeitnehmer B und C, dass AN A davon Wind bekommen hat ? Wenn nicht, einfach mal mit den AN B & C reden.
11.03.2019 um 12:06 Uhr
Darf ich mal fragen was der BR damit zu tun hat?
Ich kann es gar nicht oft genug betonen: Der BR sollte sich um seine Aufgaben kümmern und nicht über jedes Stöckchen springen das ihm jemand hinhält!
11.03.2019 um 21:57 Uhr
Alarion, da kannst du auch überhaupt nicht weiterkommen. Pjöööng hat da völlig recht. Das ist überhaupt nicht eure Spielwiese.
13.03.2019 um 11:00 Uhr
#Pöööng #takkus Das sehe ich anders, wenn die Ortsverwaltung sich darum nicht kümmert und er bei der Hauptverwaltung nicht durchkommt und sich aufgrund dessen an den BR wendet, hat der BR zumindest die Pflicht das weiter zu reichen und sich darum zu kümmern, das die Kollegen in der Niederlassung sich nicht wie das fünfte Rad am Wagen vorkommen. Wenn der MA sich an niemanden wenden kann, wofür ist der BR denn dann da? Ich bedanke mich bei #ExBoMa da hab ich einiges in den sonst nicht so häufig genutzen Absätzen überlesen. Wir haben das mittlerweise auf die Weise gelöst.
Es ist leider ein Phänomen vor Ort, da die Filialleitung tatsächlich, mit den Mitarbeitern umgeht, wie der letzte Dreck. Wir sind neu im BR und zeigen Kante die BRs davor haben die da draußen gewähren lassen und die MAs wurden von der FL vor Ort gegeneinander ausgespielt. Z.B. "Machst du was ich will, bekommst du schöne Dienste, sonst fährst du spät, früh oder geteiltt" Die Kollegen, die aber nicht mal eben den Urlaub um einen Tag verkürzen oder Sonntags angerufen werden, daß Sie einspringen sollen und dann sagen, das geht nicht weil sie z.B. gestern auf dem 70 ten ihrer Mutter Alk getrunken habe und der ist noch nicht ganz raus ist.(Das WE war lt. Dienstplan kpl. frei). Die sind unten durch. Oder der selber Teilzeit fahrende FL zieht den Betrieb beim Wettbewerb durch den Dreck. Zitat "Die GL sind alles Wi...., die schicken uns nur noch Kan......"
13.03.2019 um 11:25 Uhr
"hat der BR zumindest die Pflicht das weiter zu reichen"
Definitiv nicht!
"sich darum zu kümmern, das die Kollegen in der Niederlassung sich nicht wie das fünfte Rad am Wagen vorkommen"
Das erreiche ich als BR aber sicherlich nicht dadurch dass ich irgendwelche Gerüchte weitertrage, sondern dadurch dass ich mich mit den Problemen beschäftige die die Kollegen vor Ort haben und diese bei meiner Arbeit berücksichtige und hierzu mit den Kollegen kommuniziere. Und zur Kommunikation gehört auch, dass bestimmte Dinge eben nicht zu meinen Aufgaben gehören!
"Wenn der MA sich an niemanden wenden kann, wofür ist der BR denn dann da?"
Der BR ist nicht für das Wetter, die politische Weltlage den Brexit und die Feinstaubwerte zuständig. Da braucht sich auch niemand an ihn zu wenden. Ebenso wenn jemand mit dem Verhalten anderer Arbeitnehmer unzufrieden ist.
"Es ist leider ein Phänomen vor Ort, da die Filialleitung tatsächlich, mit den Mitarbeitern umgeht, wie der letzte Dreck."
Was bitte hat das mit der ursprüglichen Frage zu tun?
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