Arbeitnehmer A hat mitbekommten das Arbeitnehmer B und C den eigenen Betrieb beim Wettbewerb durch den Dreck ziehen und beschwert sich beim BR, weil er nichts mit solchen Machenschaften zu tun haben will.
Der BR will die Namen von B und C wegen des Vergehens weitergeben, A will aber nicht das sein Name genannt wird.

Darf / Soll der BR die Namen von B und C mit dem Vergehen an die GL weiterleiten, obwohl es keine weiteren Beweise für diese Tatsachen gibt.
Bitte um Sachauflösung mit den dazugehörigen §. Ich komme da einfach nicht weiter.