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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Trotz Weihnachtsurlaub!! Bereitschaft stellen durch ziehen einer Lotterie !!

I
infro
Jan 2018 bearbeitet

Trotz Weihnachtsurlaub !!!! Bereitschaft stellen durch ziehen einer Lotterie !!

Wir haben 2 Wochen über Weihnachten und Neujahr frei ,die ganze Firma . Doch für fremdfirmen wie Monteure /Reinigungsfirmen / Feuerwehr und Heizungsstörung so wie Einbruchs -Alarm sollen wir eine Bereitschaft stellen für 20€ am Tag . wir verdienen ja gut und haben auch ein 13 tes Monatsgehalt und Weihnachtsgeld und sind so viel besser als andere Firmen . Es wurde erst gefragt ob es einen Freiwilligen gibt ?? nach ca.1 Woche ohne Meldung wurde ein Topf mit Nahmen gemischt und einfach gezogen. Einige Kollegen haben eine Reise gebucht oder sind nicht da ,aber das war egal (müssen sie halt jemand finden der Tauscht ))

  1. wie können wir gegen so eine Willkür vorgehen , 2.kann der Chef es anordnen das im Urlaub gearbeitet wird ??

Bitte helft uns Danke !!!

2.47506

Community-Antworten (6)

G
gironimo

09.12.2015 um 19:10 Uhr

Na da habt Ihr ja gleich morgen was zu tun. Nicht das Los entscheidet sondern die Einigung mit dem BR.

Fordert den AG auf es unterlassen einseitig nach seinem Gutdünken Arbeitseinsätze einzuteilen und statt dessen die Einigung mit dem BR zu suchen.

(Mitbestimmung bei Urlaubsgrundsätzen und Verteilung der Arbeitszeit - § 87 BetrVG)

M
Moreno

09.12.2015 um 19:14 Uhr

  1. kann der Chef anordnen das im Urlaub gearbeitet wird? Natürlich nicht weil a. Dann Urlaubszweck nicht erfüllt wird und b. Im Urlaub der Arbeitgeber kein Direktionsrecht hat.
D
DummerHund

09.12.2015 um 19:19 Uhr

Oder aber einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen, das der AG diese Handlungen zu unterlassen hat.

N
Nubbel

09.12.2015 um 20:19 Uhr

du wohnst nicht in köln, oder?

H
Hoppel

09.12.2015 um 22:56 Uhr

@ infro

Jedem AN sind diese zwei Urlaubswochen doch bestimmt schon genehmigt worden, oder nicht?

Und wie verhält es sich überhaupt mit diesen zwei Wochen? Gibt es einen BR? Hat dieser den Betriebsferien zugestimmt? Gibt es vielleicht sogar eine BV?

Oder vermute ich richtig, dass es gar keinen BR gibt? Wann & wie hat der AG bekannt gegeben, dass der Betrieb zwischen den Jahren geschlossen bleibt und Urlaub genommen werden muss?

R
ruddie

11.12.2015 um 23:28 Uhr

Hallo, auch bei uns wollte der Chef, dass in einer Abteilung Rufbereitschaft geleistet wird. Es hat zwar 3 Monate und ein Anwaltsschreiben gebraucht aber jetzt glaubt auch er es: Ist ein Mitarbeiter nicht in der Arbeit so hat er frei. PUNKT. Allenfalls befindet er sich, auf Anordnung des Chefs in Rufbereitschaft. Diese Anordnung ist jedoch mitbestimmungspflichtig. Wird ein Mitarbeiter vom Chef angewiesen Rufbereitschaft zu machen und der BR unternimmt nichts, so hat der Mitarbeiter dem Folge zu leisten, da der AG "nach billigem Ermessen" über Arbeitseinsätze entscheiden darf. Es ist deshalb dringende Aufgabe des BR den Kolleginnen und Kollegen bei Euch den Schutz zu geben und den Chef aufzufordern die Anweisung zur Rufbereitschaft zu unterlassen, so lange er nicht Eure Zustimmung hat. Und diese Zustimmung sollte auf Basis einer Betriebsvereinbarung gegeben werden. Es gibt hierzu viele Schulungen verschiedener Anbieter.

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