Erstellt am 08.09.2010 um 12:13 Uhr von Angie
Hallo Kranmeister,
der BR hat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 P. 2 BetrVG. bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage sowie unter P.3 über vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit.
Eine Betriebsvereinbarung in der die Arbeitszeiten sowie die Handhabung eventuell benötigter Überstunden am Wochenende könnte solche Unstimmigkeiten beseitigen.
Dort kann dann auch die Erstellung eines Dienstplans oder Schichtplan mit rechtzeigtiger Einteilung der Personen gefordert werden.
LG
Angie
Erstellt am 08.09.2010 um 13:21 Uhr von Petrus
Warum fragst Du 2x das selbe?
Bzw. sogar 3x, wenn man den Talk mitrechnet?
Erstellt am 13.09.2010 um 20:36 Uhr von Kranmeister
Sorry ist alles noch neu und ich bin da noch nicht so fit
Erstellt am 13.09.2010 um 20:39 Uhr von Kranmeister
Übrigens ! Ich denke jetzt haben wir ganz klar eine Bereitschaft weil wir jetzt immer per Handy erreichbar sein sollen.
Erstellt am 14.09.2010 um 11:13 Uhr von nicoline
Kranmeister,
*weil wir jetzt immer per Handy erreichbar sein sollen.*
um es mal ganz genau zu formulieren habt Ihr dann eine "RUFBEREITSCHAFT". Zumindest dann, wenn Ihr Euren Aufenthaltsort selber bestimmen könnt.