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Bereitschaft

K
Kranmeister
Jan 2018 bearbeitet

Kann mir jemand sagen wann eine Bereitschaft vorliegt! Wir haben am Wochenende oft nur die Info das wir Arbeiten müßen aber nicht wann oder wie lange. Das erfahren wir oft erst einige Stunden vorher. Unser Chef ist der Meinung das wir ja wüsten das wir Arbeiten an jenem Wochenende.

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Community-Antworten (5)

A
Angie

08.09.2010 um 14:13 Uhr

Hallo Kranmeister, der BR hat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 P. 2 BetrVG. bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage sowie unter P.3 über vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Eine Betriebsvereinbarung in der die Arbeitszeiten sowie die Handhabung eventuell benötigter Überstunden am Wochenende könnte solche Unstimmigkeiten beseitigen. Dort kann dann auch die Erstellung eines Dienstplans oder Schichtplan mit rechtzeigtiger Einteilung der Personen gefordert werden.

LG Angie

P
Petrus

08.09.2010 um 15:21 Uhr

Warum fragst Du 2x das selbe?

Bzw. sogar 3x, wenn man den Talk mitrechnet?

K
Kranmeister

13.09.2010 um 22:36 Uhr

Sorry ist alles noch neu und ich bin da noch nicht so fit

K
Kranmeister

13.09.2010 um 22:39 Uhr

Übrigens ! Ich denke jetzt haben wir ganz klar eine Bereitschaft weil wir jetzt immer per Handy erreichbar sein sollen.

N
nicoline

14.09.2010 um 13:13 Uhr

Kranmeister, weil wir jetzt immer per Handy erreichbar sein sollen. um es mal ganz genau zu formulieren habt Ihr dann eine "RUFBEREITSCHAFT". Zumindest dann, wenn Ihr Euren Aufenthaltsort selber bestimmen könnt.

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