Moin,

der Arbeitgeber möchte künftig die mit nur einem Arbeitnehmer besetzten Wochenendschichten durch eine Bereitschaft abfedern. Heisst - wird Kollege A krank, springt Kollege B ein, der sich hierfür auch zur Verfügung halten muss. Der Arbeitgeber bietet für ein Wochenende Bereitschaft (in der der Kollege nicht arbeiten, sondern sich "nur" zur Verfügung halten muss) einen halben Tag Urlaub an. Für den Fall des Ungehorsams droht er vorsorglich damit, die Schichten künftig doppelt zu besetzen und so Redundanz zu gewährleisten.

Einschlägige BVs gibt es (noch) nicht.

Die Notwendigkeit einer Vertretungsregelung sehen wir durchaus auch. Wir sind aber Frischlinge und etwas unsicher bezüglich der Frage, wie "sich zur Verfügung halten" arbeitszeitrechtlich einzuordnen ist?

Danke,

ich