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Bereitschaft

P
Purzelbär
Nov 2016 bearbeitet

Moin,

der Arbeitgeber möchte künftig die mit nur einem Arbeitnehmer besetzten Wochenendschichten durch eine Bereitschaft abfedern. Heisst - wird Kollege A krank, springt Kollege B ein, der sich hierfür auch zur Verfügung halten muss. Der Arbeitgeber bietet für ein Wochenende Bereitschaft (in der der Kollege nicht arbeiten, sondern sich "nur" zur Verfügung halten muss) einen halben Tag Urlaub an. Für den Fall des Ungehorsams droht er vorsorglich damit, die Schichten künftig doppelt zu besetzen und so Redundanz zu gewährleisten.

Einschlägige BVs gibt es (noch) nicht.

Die Notwendigkeit einer Vertretungsregelung sehen wir durchaus auch. Wir sind aber Frischlinge und etwas unsicher bezüglich der Frage, wie "sich zur Verfügung halten" arbeitszeitrechtlich einzuordnen ist?

Danke,

ich

1.20804

Community-Antworten (4)

G
gironimo

11.07.2016 um 19:49 Uhr

Das läuft also auf Rufbereitschaft hinaus. Der BR ist im vollem Umfang in der Mitbestimmung (unter Beachtung eventuell bestehender Grundregeln im geltenden Tarifvertrag).

Ihr müsst also mit dem AG eine BV aushandeln. Vorher kann diese Regelung nicht umgesetzt werden. Die Sache ist Einigungsstellen

Da Ihr Neulinge seit, holt Euch einen Sachverständigen (bitte nicht nur einen Fachanwalt sondern einen Arbeitszeitexperten; fragt ggf. bei der Gewerkschaft nach).

Zu prüfen wäre, ob auf der individualrechtlichen Ebene (Arbeitsvertrag) Rufbereitschaft machbar ist.

N
nicoline

11.07.2016 um 20:41 Uhr

wie "sich zur Verfügung halten" arbeitszeitrechtlich einzuordnen ist?

Auch aus meiner Sicht handelt es sich bei dem sogenannten "Verfügungsdienst" um Rufbereitschaft. Die Zeit, in der man sich "nur zur Vergügung hält", also darauf wartet, ob ein Anruf kommt, gilt arbeitszeitrechtlich als Ruhezeit.

http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/Rufbereitschaft-d165137.html

Wird man dann zur Arbeit gerufen, sind die Stunden, die man dann arbeiten muss evtl. Überstunden.

Bei der Einführung dieses Dienstes ist der BR voll und ganz in derMitbestimmung

Wenn ihr wirklich so neu seid im Geschäft, rate auch ich dazu, dass ihr euch einen Experten zur Hilfe holt, bei einer Betriebsvereinbarung zur Rufbereitschaft ist viel zu bedenken. Hier findest du schon mal etliche Informationen.

https:www.google.de/?gws_rd=ssl#q=definition+rufbereitschaft

PS: eine Frage: um welchen Berufszweig handelt es sich bei euch und wird eine TV angewendet?

P
Plauzibär

11.07.2016 um 20:56 Uhr

Branche - IT; Nein, keine Tarifbindung.

Danke,

ich

N
nicoline

11.07.2016 um 22:03 Uhr

Danke für die Antwort, hört sich ähnlich an, wie in der Pflege. Wünsche euch alles Gute für die Arbeit an diesem Thema.

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