Erstellt am 23.11.2015 um 12:15 Uhr von alterMann
Hallo Gerit,
Der AN hat auch bei Gleitzeit meistens einen Arbeitsvertrag mit einer festgelegten Stundenzahl und muss sich daran halten. Er kann nicht eigenmächtig seinen Vertrag übererfüllen und dann Geld dafür verlangen.
Wenn Ihr allerdings so viel leisten müsst, dass das in der gegebenen Zeit nicht zu schaffen ist, müsst Ihr das dem Chef mitteilen. Entweder erntscheidet er dann, was Ihr liegen lassen könnt, oder er ordnet Überstunden an. Die dürfen dann allerdings nicht einfach verfallen.
Erstellt am 23.11.2015 um 12:48 Uhr von gironimo
Ich würde mich da erst einmal auf den § 612 BGB beziehen. Ansonsten sollte der BR in einer entsprechenden BV klare Regeln vereinbaren oder eine alte BV mit dem AG überarbeiten.
Erstellt am 23.11.2015 um 13:47 Uhr von Hoppel
@ Gerit
1. Gleitzeitguthaben und Überstunden sind zwei verschiedene Paar Schuh.
2. Gleitzeitguthaben oberhalb eines zulässigen Übertragungslimits dürfen ggf. gekappt werden. Im Regelfall wären diese Stunden dann zu vergüten.
Denkbar ist jedoch auch, dass gekappt werden darf und die Stunden oberhalb des Übertragungsrahmens nicht vergütet werden müssen.
3. Kann bzgl. Deiner Fragestellung ohne Kenntnis der konkreten Gleitzeitvereinbarung (die es ja wohl in Form einer BV und/oder auf Basis eines geltenden TV geben wird) nur im Nebel gestochert werden.
Erstellt am 23.11.2015 um 15:57 Uhr von Belveda
@Gerit:
Bei uns gibt es auch ein Gleitzeitkonto, das man nach Überschreiten der 40 Plusstunden binnen einen Jahres wieder in den grünen Bereich (=unter 40 Stunden) zurück führen muss. Gewünscht ist der Freizeitausgleich, zur Not kann man sich die Stunden aber auch auszahlen lassen (ist dann Verhandlungsssache mit dem AG, der das natürlich nicht so gerne macht).
Habt ihr eine BV, die das bei euch regelt? Falls nicht, wie schon gironimo geschrieben hat, solltet ihr schleunigst eine anleiern, oder die alte überarbeiten.