Guten Tag, wir arbeiten in Gleitzeit und können maximal 30 Überstunden und 8 Minusstunden mit in den neuen Monat nehmen. die Überstunden werden ausschließlich über die Gewährung von Freizeit abgegolten, es erfolgt keine Bezahlung von Überstunden. Überstunden oberhalb der 30 werden gekappt. Ich habe gehört, dass dies nicht rechtens ist, da es einer Lohnkürzung gleich kommt. Wo ist dafür die Rechtsgrundlage zu finden?