Erstellt am 09.07.2021 um 21:27 Uhr von takkus
Frage zum Verständnis: in welchem Aushang?
Erstellt am 10.07.2021 um 11:03 Uhr von Dummerhund
Ist ein BR im Haus dann kann der AG erst gar keine Überstunden anordnen. Er muss erst beim BR beantragen und dessen Antwort abwarten.
Erstellt am 10.07.2021 um 20:21 Uhr von takkus
Naja Dummerhund, es gibt ja in dem Unternehmen einen Betriebsrat. Der hat die Überstunden sogar abgelehnt. Nur auf welchem Aushang soll da drauf hingewiesen werden? Ohne die Erklärung um welchen Aushang es geht, können wir die Frage nicht beantworten.
Erstellt am 11.07.2021 um 17:59 Uhr von celestro
Wir haben hier: "Wenn der Chef Überstunden anordnet , der B R sie aber nicht genehmigt hat, ist der Chef verpflichtet darauf im Aushang hin zu weisen?"
"der BR sie aber nicht genehmigt hat" ist ein eingeschobener Nebensatz. Also man kann natürlich trotzdem nachfragen, aber rein logisch steht da "der AG ordnet mit nem Aushang Überstunden an".
Mit der Frage "ist der Chef verpflichtet darauf im Aushang hin zu weisen?" würde ich mich ehrlich gesagt gar nicht befassen. Der BR soll seinen Hintern hochbekommen und kommunizieren, das er keinen Überstunden zugestimmt hat und diese daher auch nicht geleistet werden müssen.
Erstellt am 12.07.2021 um 10:24 Uhr von Challenger
Zitat celestro : "der BR sie aber nicht genehmigt hat" ist ein eingeschobener Nebensatz. Also man kann natürlich trotzdem nachfragen, aber rein logisch steht da "der AG ordnet mit nem Aushang Überstunden an".
Nicht zwingend. Es wäre theoretisch denkbar, dass der AG den MA'tern freie Hand lässt, eine gewisse Anzahl von Überstunden freiwillig zu leisten.
Erstellt am 12.07.2021 um 11:26 Uhr von celestro
"Es wäre theoretisch denkbar, dass der AG den MA'tern freie Hand lässt, eine gewisse Anzahl von Überstunden freiwillig zu leisten."
Lass den eingeschobenen Nebensatz weg und es bleibt: "Wenn der Chef Überstunden anordnet, ist der Chef verpflichtet darauf im Aushang hin zu weisen?"
und Sorry, aber da gibt es eigentlich nichts dran zu deuteln.
Edit: und wenn ich mich recht erinnere, darf der AG (wenn es einen BR gibt) keine freiwilligen Überstunden entgegen nehmen.
Erstellt am 13.07.2021 um 07:14 Uhr von xyz68
Falls es überhaupt noch nach der Ablehnung der Überstunden Aushänge gibt, so müssen diese entfernt werden. Ansonsten muss der BR handeln, in diesem Fall ggf. per Einstweiliger Verfügung.
Ansonsten bleibt der BR ein Zahnloser Tiger: "ich lehne die beantragten Überstunden ab, wenn du, lieber AG, es doch machst, dann ist das halt so"