Guten Tag, auf meine vorherige Frage habe ich nachstehende Antwort erhalten, gerne übernehme ich diese Frage (vielen Dank !)

MA A hat bereits Ü´stunden geleistet, die lt. Dienstplan am ... in Freizeit ausgeglichen werden sollen. Dienstplan wurde bereits veröffentlicht und MA A erkrankt nach dessen Veröffentlichung und kann die Überstunden nicht wirksam "abfeiern". Frage: Sind diese Ü´stunden verfallen?

Vielen Dank Für weitere Antworten.