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Überstunden

C
ChrisBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

vor meiner Zeit im Betriebsrat wurde eine Vereinbarung getroffen, dass Überstunden auf ein Zeitkonto auflaufen und erst alles was 150 Stunden übersteigt als Überstunden ausgezahlt wird (im Gegenzug kann dieses Konto auch bei schlechter Lage bis zu 150 Minusstunden erreichen, die dann wieder Nachgearbeitet werden müssen). Ich halte diese hohe Stundenzahl für nicht tragbar. Weiß jemand, ob dies überhaupt zulässig ist? Danke für alle Info's

Es gibt keinen Tarifvertrag!

1.71007

Community-Antworten (7)

R
rolfo

10.02.2016 um 12:32 Uhr

Die Höhe der Plusstundenzahl ist nicht zu beanstanden, wenn so vereinbart. Allerdings sollte in einer BV auch vereinbart sein dass z.B. jährlich einmal auf Null gefahren wird, entweder durch Freizeitausgleich oder Auszahlung. Minusstunden in der Größenordnung halte ich für bedenklich, vor allem dann, wenn ie Minusstunden nicht durch den Arbeitnehmer zu vertreten sind, hier wird das Unternehmerrisiko auf den Mitarbeiter abgewälzt. Zu beachten wäre auch noch ob es hierzu eine tarifliche Regelung gibt.

H
Hartmut

10.02.2016 um 13:03 Uhr

Obwohl es keine mir bekannte Obergrenze gibt, halte ich 150 Stunden für problematisch, in beide Richtungen. Denn es ist ja bald ein ganzer ArbeitsMONAT. Und nur das, was DAS noch übersteigt, wird ausgezahlt ... ich hab wie gesagt nichts Konkretes, aber das klingt nicht gut.

G
gironimo

10.02.2016 um 13:18 Uhr

Zu beachten wären eventuelle tarifliche Vorgaben. Es gibt eine Reihe von Tarifverträgen, die Obergrenzen festlegen.

Aber als BR würde ich auch die Flexibilität in kleineren Grenzen halten. Wenn der BR die alte BV für nicht mehr zeitgemäß ansieht, kann er von seinem Initiativrecht gebrauch machen und eine neue BV fordern (die alte kündigen oder mit dem AG eine einvernehmliche Neuregelung finden).

M
Moreno

10.02.2016 um 13:38 Uhr

Na hier fehlt ja wohl eindeutig der Ausgleichszeitraum und der Minusbereich wäre mir viel zu hoch. Ich würde die BV kündigen und eine neue arbeitnehmerfreundliche Regelung anstreben.

J
jorojo

10.02.2016 um 14:20 Uhr

Hallo

Hier wurden in der Mehrzahl nur negative Ansichten geschrieben. Bei uns (400 AN) sind 150 Std plus und 100 Std minus in der BV festgeschrieben. Plusstunden werden von ca 70 % der Belegschaft voll ausgenützt, minusstunden sind im grossen ganzen seit 2 Jahren kaum vorgekommen, ausser der AN hat dies zu vertreten. Laut BV sollten die Std einmal innerhalb von 12 Monaten auf 0 gefahren weren, was aber von beiden Seiten (AN und AG ) nicht so ernst genommen wird. Vor 4 Jahren wurde einer AN gekündigt (Krise) Sie war nicht sehr flegsibel einsetzbar und hatte nie viel Plusstunden. Sie hatte 80 Std minus, Beim Vergleich vor dem Arbeitsgericht wurden diese Stunden nicht verrechnet.

Eine Firma (800 AN) hat die BV nach der letzten Krise auf Drängen der Belegschaft auf 250 Std plus sowie 200 Std minus erhöht. Dabei wurde noch vereinbart, das nur soweit ins Minus gefahren werden kann, wie man in den letzten 2 Jahren höchstens im Plus war.

Also werden diese BV nicht von allen AN und BR negativ gesehen.

Gruß jorojo

G
gironimo

10.02.2016 um 15:13 Uhr

die Zeiten ändern sich. Eine Vereinbarung die damals mal gut und richtig war, ist heute vielleicht nicht mehr zeitgemäß.

G
Globus

10.02.2016 um 18:07 Uhr

Naja, was soll ich sagen... eventuell ist die BV nicht ordentlich formuliert...

Soll heißen:

  1. Kann der AN selbst für einen Ausgleich von negativen Zeitsalden sorgen?
  2. Kann der AN unkompliziert positiv Zeitsalden abbauen auch z.B. stundenweise?
  3. Ist ein Ausgleichszeitraum festgelegt?
  4. Besteht die Möglichkeit den Ausgleichszeitraum um einen gewissen Betrag zu verlängern?
  5. Wer wacht über die Arbeitszeitkonten und deren Veränderungen?
  6. Ist ein eventuelles Ampelsystem eingeführt, wo in Phase gelb auch durchaus der BR hinzugezogen wird - so oder so?
  7. Was passiert mit positiven Zeitsalden? werden diese am Ende des Ausgleichszeitraumes ausgezahlt?
  8. Was passiert mit negativen Zeitsalden? verfallen diese zu Lasten des AG?
  9. Gibt es eine Insolvenzsicherung? Wenn ja, wer hat wann Zugriff und wie?
  10. Gibt es eine Vererbbarkeitsklausel?

Usw usw usw... Da gibt es noch vieles zu beachten oder ggf in der BV anzugleichen. Diese Fragen sind nur der Anfang der Bemühungen...

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