@ Globus
„Als wenn es je einen Wähler interessieren würde, wie der BR eingeladen wird...“
Auch solches würde ich nicht mal so eben in eine Kiste packen. Beinhaltet es neben einer hier ev. fühlbaren Abqualifizierung, auch eine Eingruppierung in eine Kaste, die sie nicht verdienen. Denn es soll auch Wähler geben, deren Interesse an der Betriebsratsarbeit nicht nur auf die Wahlen beschränkt ist.
Auch diejenigen, die einen BRV gewählt haben, könnten hier anderer Ansicht sein. Und da der ein oder andere ev. auch eine gewisse Lobby im Betrieb haben könnte, dieses dann auch dort zu einem Thema werden könnte das ev. auch nachwirkt, sind auch ev. Auswirkungen auf die dann ganz große Wahl nicht im Bereich des unmöglichen.
„Du meinst aber jetzt nciht die vertrauensvolle Zusammenarbeit laut BetrVG, oder?“
Das jetzt nur an den betriebsverfassungsrechtlichen Grundsätzen des § 2 BetrVG festzumachen, der aber auch einem BR hier nach innen keinen Freibrief eröffnet, wäre jetzt wirklich zu billig.
Wenn ich hier aber das BetrVG als Grundlage heranziehe, beginnt es nicht erst beim § 2, sondern bereits beim § 1. Denn bereits eine Wahlentscheidung hat etwas mit Vertrauen zu tun. Und nur auf den BRV bezogen, endet das auch noch lange nicht beim § 29, sondern zieht sich durch das ganze BetrVG.
Aber gerade als BRV erfahre ich ja ein doppeltes Vertrauen. Das von einem Teil der Belegschaft sowie das der Organmitglieder.
Hier steht auch das BetrVG nicht allein, sondern hat viele weitere Gesetze an seiner Seite, aus denen sich Gleiches ergibt. Die wichtigsten dürfen hier das BGB und unser liebes GG sein. Hier besonders die Artikel 2 u. 3. Und da möge mir jetzt bitte keiner kommen und behaupten, dieses Gelte nur für den Staat gegenüber seinen Schutzbefohlenen.
Da neben den sich hier - zumindest für mich - aus vielen gesetzlichen Vorgaben ergebender Verpflichtung, hier auch noch die moralische eine nicht unerhebliche, wenn nicht gar die wichtigere Rolle spielt, diese jetzt im Einzelnen anzusprechen aber schnell den Umfang eines Buches annehmen würde - was hier dann aber wohl auch den Rahmen sprengen dürfte -, kann ich es hier nur allgemein vorbringen.
Inwieweit hier jetzt eine moralische Verpflichtung für den Einzelnen greift, hängt natürlich auch davon ab, inwieweit diese ausgeprägt ist und inwieweit man bereit ist, das Wohl des anderen über das Seinige zu stellen.
Dass dieses dann auch bedeutet, sich nicht nur auf festgefahren Wegen zu bewegen, sondern diese auch einmal verlässt und einen Rand auch nicht immer als endlich ansieht, wird einem hier leider oftmals als Luftblasen oder gar bla bla vorgeworfen.
Wobei diese leider oftmals übersehen oder aus welchen Gründen auch immer nicht erkennen, dass sie damit auch div. persönliche Grenzen offenbaren.