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Beschwerde gegen den Betriebsrat - wie richtig behandeln?

B
Burlington
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum,

Hypothetische Frage ;-)

wenn ein Mitarbeiter sich offiziell über die Arbeitsweise des Betriebsrates beim Betriebsrat selbst beschwert, wie soll dann verfahren werden? Ich meine, wie soll das Gremium eine Beschwerde über sich selbst vernünftig behandeln? Der BR kann doch unmöglich über die Beschwerde beraten, ob sie gerechtfertigt ist, oder? Wäre hier nicht eine andere Stelle zuständig? Außerdem werden Beschwerden über den Betriebsrat nicht in §84 erfasst.

Danke für euer Hilfe im Voraus

Burli

12.63408

Community-Antworten (8)

K
Kölner

12.07.2007 um 10:42 Uhr

@Burlington Hypothetische Antwort. Der BR könnte beim Einreichen Deiner Frage feststellen, dass er sich nicht an geltende Gesetze und Regeln gehalten hat. Er könnte dann die Gewerkschaft beauftragen, ein § 23 BetrVG einzuleiten...

R
RAC

12.07.2007 um 10:43 Uhr

@Burlington, das Gremium kann schon eine Beschwerde über sich selbst behandeln, evtl. ist diese ja berechtigt und der BR erkennt bei sich selbst ein Fehlverhalten das geändert werden kann. Aber ist das Verhalten des Gremiums beabsichtigt und hält der BR sein Verhalten sogar für richtg kann ich nur empfehlen die Beschwerde an eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft zu geben.

Gruß RAC

B
Burlington

12.07.2007 um 10:54 Uhr

Danke leute. Auf die Antwort von RAC zurück zu kommen: was passiert dann, wenn der BR sein Verhalten für richtig hält und die Beschwerde an die Gewerkshaft weiterleitet? Was ist, wenn die Beschwerde eigentlich nur das subjektive Empfinden wiederspiegelt und zum Teil so heftig formuliert ist, dass es bald an Beleidigung oder Üble Nachrede grenzt?

B
betriebsratten

12.07.2007 um 11:07 Uhr

Da die standrechtliche Erschiessung von Nörglern nicht mehr erlaubt ist sollte wie folgt verfahren werden: Der Betriebsrat ist ein Kollegialgremium, das bedeutet dass im Falle der nächsten Wahl die Kollegen die am meisten Kritik geübt haben am meisten aufgefordert werden sich auf die Liste setzen zu lassen, um die Arbeit des Betriebsrates dann in Ihrem Sinn mit beeinflussen zu können ;-)

Hat schon vielen den Wind aus den Segeln genommen

R
RAC

12.07.2007 um 11:13 Uhr

@Burlington, wenn sich das "Problem" intern nicht lösen lässt, dann wendet euch an die Gewerkschaftliche Verwaltungsstelle, oder warum versucht ihr es vorher nicht mit dem Vertrauenskörper(wenn ihr denn einen habt).

Gruß RAC

B
Burlington

12.07.2007 um 11:26 Uhr

@RAC: nein, ein Vertrauenskörper gibt es bei uns nicht. Das Problem lässt sich leider nur schwer intern lösen, da solche Angriffe in regelmäßigen Abständen eintreffen und von eine bestimmt Stelle gezielt gesteuert werden.

R
RAC

12.07.2007 um 11:52 Uhr

@Burlington,

eine bestimmte Stelle????

auch bin ich jetzt neug. geworden in welcher Branche seid ihr?

Gruß RAC

B
Burlington

12.07.2007 um 12:46 Uhr

Wir gehören zur IG-BCE, das muss an dieser Stelle erst mal reichen ;-)

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