Hallo Leidensgenossen,
Wir sind ein Unternehmen mit ca. 80 unterschiedlichen Standorten in Deutschland. Auch unterteilt in verschiedenen GBR's. Nun gibt es eine-jeden Standort -betreffende Entscheidung der GF zu einem bestimmten Thema das eindeutig in den 87ger geht und Mitbestimmungspflichtig ist. Einige Standorte haben diese sehr einschneidende Entscheidung einfach geschluckt. Die GBR's halten sich "bedeckt" und warten ab. Ein paar der Standorte haben gegen die Entscheidung vor Gericht Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gestellt und damit diese erstmal aussetzen lassen( Anweisung GF) und verhandeln nun BV's zu dem Thema. Drei Standorte haben auch den gleichen Anwalt.
Soviel als Grundlage. Nun die Frage :
Kann der BR a zb die BR's b und c zu sich in eine Sitzung als Gast einladen um so ein weiteres Vorgehen besser abstimmen zu können? Natürlich nicht alle sondern ein oder zwei Mitglieder? Gilt das auch wenn es nicht um Standorte aus den gleichen GBR ' s geht?
Auch wenn das grundthema nicht genannt wird hoffe ich auf euren Rat
Caedmon