W.A.F. LogoSeminare

Einladung zu Sitzungen von anderen BR's

C
caedmon
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leidensgenossen, Wir sind ein Unternehmen mit ca. 80 unterschiedlichen Standorten in Deutschland. Auch unterteilt in verschiedenen GBR's. Nun gibt es eine-jeden Standort -betreffende Entscheidung der GF zu einem bestimmten Thema das eindeutig in den 87ger geht und Mitbestimmungspflichtig ist. Einige Standorte haben diese sehr einschneidende Entscheidung einfach geschluckt. Die GBR's halten sich "bedeckt" und warten ab. Ein paar der Standorte haben gegen die Entscheidung vor Gericht Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gestellt und damit diese erstmal aussetzen lassen( Anweisung GF) und verhandeln nun BV's zu dem Thema. Drei Standorte haben auch den gleichen Anwalt. Soviel als Grundlage. Nun die Frage : Kann der BR a zb die BR's b und c zu sich in eine Sitzung als Gast einladen um so ein weiteres Vorgehen besser abstimmen zu können? Natürlich nicht alle sondern ein oder zwei Mitglieder? Gilt das auch wenn es nicht um Standorte aus den gleichen GBR ' s geht? Auch wenn das grundthema nicht genannt wird hoffe ich auf euren Rat Caedmon

89404

Community-Antworten (4)

G
gironimo

11.11.2015 um 10:48 Uhr

Wenn das ganze Thema schwierig ist, wird es bei einer derartigen Vorgehensweise sicherlich zu Schwierigkeiten mit dem AG kommen. Vielleicht ein Treffen über die Gewerkschaft?

Die GBR"s halten sich "bedeckt" und warten ab< Sie sind ja wahrscheinlich auch gar nicht zuständig - bzw. wurden nicht von den Einzel-BRs beauftragt.

Da es ja "nur" um sich absprechen geht, könnt Ihr vielleicht moderne Kommunikationswege nutzen?

R
rolfo

11.11.2015 um 10:56 Uhr

der einfachere Weg wäre wenn der GBR zur Betriebsräteversammlung einlädt, dann könnte das Thema mit den Delegierten besprochen werden

J
Jakarta

11.11.2015 um 19:35 Uhr

Richtig! Das geht offiziell letztlich nur über den GBR.

Und da es für Betriebsräteversammlungen keine Beschränkung gibt, kann er diese immer dann einberufen, wenn er hierfür die notwendig sieht. Der GBR kann die Betriebsräteversammlung natürlich auch in Form von Teilversammlungen durchführen und somit nur die hier betroffenen oder Handlungsbereiten einladen.

B
brolle

11.11.2015 um 19:51 Uhr

Ich denke aber, dass man hier die anderen br's durchaus als sachverständige zu einem konkreten thema einladen könnte. Da entstehen dem ag auch keine großen kosten außer lohnfortzahlung und ggf reisekosten.

Ihre Antwort