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Einladung zur Sitzung

M
MeinMicha
Nov 2016 bearbeitet

Kurze Frage !!!

Darf ein "normales" Betriebsratmitglied zu außerordentlichen Sitzung ( am nächsten Tag ) einladen , da Vorsitzende und Stellvertreter nicht im Haus sind ??

8.250014

Community-Antworten (14)

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ridgeback

15.10.2009 um 23:45 Uhr

...dürfte man den Grund für die ausserordentliche Sitzung erfahren?

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rolfo

16.10.2009 um 10:49 Uhr

das hört sich für mich nac h Hinterlist an, warten bis der BRV und Stelli aus dem Haus sind und dann aktiv werden. Die beiden sind doch wohl nicht amtsverhindert, nur eben mal nicht da, so lese ich das raus.

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AnneKanne

16.10.2009 um 11:01 Uhr

Aus welchem Grund soll am nächsten Tag die Sitzung stattfinden und sind die beiden dann dabei? Bei uns ist es so geregelt, dass unser drittes BRM durchaus eine Einladung aussprechen darf bzw einen Termin festlegen kann, wenn wir beide nicht da sind, aber der Termin findet mit uns dann statt.

I
Immie

16.10.2009 um 11:13 Uhr

@AnneKanne Und was ist wenn der eine 4 Wochen Urlaub hat und der andere 4 Wochen krank ist?

@MeinMicha Nein. Wenn es wichtige Beratungsgegenstände gibt habt ihr ein Selbstzusammentrittsrecht. Da muss dann aber der BR in vollständiger Besetzung antreten um wirksame Beschlüsse zu fassen und muss mit einfacher Mehrheit einen Sitzungsleiter bestimmen.

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DeWalt

16.10.2009 um 11:37 Uhr

@ AnnaKanne Siehe Immie!

Es macht aber durchaus Sinn, für den Fall das 1 V und Stelli beide verhindert sind eine Vertreterregelung zu treffen. Zu unterscheiden ist dabei aber zwischen "grade nicht anwesend" und "verhindert".

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AnneKanne

16.10.2009 um 11:43 Uhr

@Immie und DeWalt na, das ist mir doch auch klar, deshalb habe ich ja gefragt, warum die Sitzung einberufen wird. Und sollte der andere Fall: Urlaub und Krankheit eintreten, darüber wurde selbstverständlich geredet und auch festgehalten, wie dann alles geregelt wird. Ich warte nun mal gespannt auf eine Antwort von MeinMicha.

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Immie

16.10.2009 um 11:48 Uhr

@AnneKanne Ich denke, MeinMicha kann schon selber beurteilen ob wichtige Beratungsgegenstände anliegen.

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Petrus

16.10.2009 um 13:21 Uhr

@rolfo:

das hört sich für mich nach Hinterlist an, warten bis der BRV und Stelli aus dem Haus sind und dann aktiv werden.

Du meinst die Hinterlist des ArbGeb, an einem solchen Tag eine "fristlose" reinzureichen? Und da der BR hier für die Bedenken nur 3 Tage Zeit hat und zwei davon Samstag und Sonntag heißen... Und sag nicht, das gibt es nicht: In unserem Konzern wurde einem der BR mal an einem 23.12. die Anhörung zu einer Kündigung zugestellt. Das macht richtig Spaß, über Weihnachten Leute für eine BR-Sitzung "zwischen den Jahren" zusammenzutelefonieren :-(

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AnneKanne

16.10.2009 um 14:38 Uhr

Immie,

ich möchte ja nicht mit Dir streiten, aber antworten will ich Dir schon ;o) Ich stell mich jetzt mal ganz dumm und denke laut, wenn er das beurteilen kann, setze ich ein Wissen voraus, weshalb wird dann gefragt, ob ein "normales" BRM einladen darf. Denn dann müßte dies ja auch bekannt sein. Warten wir doch einfach mal die Antwort ab. Es ist ja leider so, dass hier sehr oft spekuliert werden muss, weil der Fragesteller keine weiteren Antworten gibt. (aus welchem Grund auch immer)

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DonJohnson

16.10.2009 um 14:50 Uhr

@AnneKanne Ich stell mich jetzt mal ganz dumm und denke laut, wenn er das beurteilen kann, setze ich ein Wissen voraus, weshalb wird dann gefragt, ob ein "normales" BRM einladen darf.

Danke für deine Gedanken, aber kann es nciht auch sein, dass das Wissen als solches eben etwas "löchrig" sein kann. Frei nach dem Motto: "ich bin neu und gerade eine solche Situation hatten wir noch nie"

Bei dem Fragesteller von einem "Nichtwissen" auszugehen wäre IMHO falsch...

I
Immie

16.10.2009 um 15:16 Uhr

@AnneKanne

Rechtliches Wissen und /oder Abläufe zu kennen und/oder zu wissen wo man was, unter welchem Namen findet ... ist das eine. Einschätzen, was mit "wichtigen Beratungsgegenständen" gemeint ist...hat etwas mit gesundem Menschenverstand zu tun. Und den sollte man Micha doch nicht absprechen. Wenn man ihm jetzt noch §29 BetrVG ans Herz legt, kann doch eigentlich nichts mehr passieren. Und das du nicht mit mir nicht "streiten" willst, kann man "so" ... oder aber auch "so" deuten.

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AnneKanne

16.10.2009 um 16:01 Uhr

@ Immie

Richtig, alles hat zwei Seiten und ich will mich nicht mit Dir streiten, weil wir eben ganz einfach nicht wissen, warum MeinMicha oder wer auch immer zu dieser Sitzung einladen will. Ansonsten fördert die Diskussion hier auch das BR-Allgmeinwissen ;o)

Wisst Ihr, ich bin selber erst 3 Jahre BR, kann also auch sagen, relativ neu, denn meine Kollegen machen das schon zig Jahre, und ich weiß, was ich in den Seminaren gelernt habe und wundere mich oft über Fragen hier. Ich kann auch nicht mit den Paragrafen um mich werfen, weiß aber wo ich nachlesen kann. Trotzdem ist es toll, dass man hier auch fragen kann.

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rolfo

16.10.2009 um 16:40 Uhr

@petrus " Du meinst die Hinterlist des ArbGeb, an einem solchen Tag eine "fristlose" reinzureichen? Und da der BR hier für die Bedenken nur 3 Tage Zeit hat und zwei davon Samstag und Sonntag heißen...

Könnte sein, es gibt aber auch BR die darauf warten dass der BRV und Stelli ausser Haus sind, laden dann dazu evtl. ihre vertrauten EBRM zur Sitzung ein um etwas zu erreichen was mit den beiden zusammen nicht geht.

Also Sachen gibts..........

Kanst dir was passendes raussuchen.

Wäre schon sinnvoll wenn uns der Verfasser Mein Micha über den Grund aufklären würde.

Liege ich mit der 2. Vermutung richtig wird er es nicht tun.

I
Immie

16.10.2009 um 17:02 Uhr

@AnneKanne ... ich will mich nicht mit Dir streiten ...

Das betonst du jetzt schon zum zweiten mal! Wenn du diese Diskussion ( und selbst diese Bezeichnung ist schon hoch gegriffen ) als Streit empfindest... dann hast du recht... und solltest niemals mit mir streiten:-)

Ansonsten weiss ich im Moment nicht einmal "über was" ich mit dir streiten sollte.

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