Erstellt am 12.03.2010 um 09:34 Uhr von knorr
Erstellt am 12.03.2010 um 10:40 Uhr von rolfo
Eine gesetzliche Regelung gibt es hier nicht, es heisst nur rechtzeitig. Sowas sollte in der Geschäftsordnung des Betriebsrats stehen.
Erstellt am 12.03.2010 um 13:13 Uhr von DonJohnson
@all
Ich würde sowas nciht in die GO aufnehmen... Ein eventueller Sinn einer GO sehe ich auch nur bei sehr großen Gremien...