Dreitagesfrist für Einladung zur Sitzung
Ich habe eine Frage wenn man BRM zur Sitzung einlädt muss man ja um ordentliche Beschlüsse zu fassen eine drei Tages Frist mit den Tagesordnungspunkten einhalten. Zählt bei einer Einladung am Freitag auch der Samstag und Sonntag oder sind es drei Arbeitstage?
Community-Antworten (3)
12.03.2010 um 10:34 Uhr
@franzz
Arbeitstage
12.03.2010 um 11:40 Uhr
Eine gesetzliche Regelung gibt es hier nicht, es heisst nur rechtzeitig. Sowas sollte in der Geschäftsordnung des Betriebsrats stehen.
12.03.2010 um 14:13 Uhr
@all Ich würde sowas nciht in die GO aufnehmen... Ein eventueller Sinn einer GO sehe ich auch nur bei sehr großen Gremien...
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